Aktuelles Insolvenzsteuerrecht

Informationen:

Seminarnummer:
2024-307
Referent(en):
Prof. Dr. Christoph Uhländer, Thomas Waza
Ort/Anschrift:
Haus der Steuerberater, Zum Domfelsen 4, 39104 Magdeburg
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) - 6,0 Std.
Termine:
23.02.2024 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
22.02.2024 12:00 Uhr
Preis:
220,00 €

Beschreibung

Das Seminar stellt die Besonderheiten der "Besteuerung in der Krise, Restrukturierung und Unternehmensinsolvenz"
dezidiert vor. Die aktuellen Entwicklungen aus der Gesetzgebung, der Rechtsprechung (BGH, BFH, FG) und der
Literatur werden umfassend ausgewertet.

Inhaltlich wird neben dem Besteuerungsverfahren und dem Ertragsteuerrecht (ESt, KSt, GewSt) insbesondere auch die Umsatzsteuer systematisch erörtert, um die insolvenzsteuerrechtlichen Forderungskategorien sachgerecht abzugrenzen. Insoweit werden zudem die praxisrelevanten Rechtsänderungen i.R.d. § 55 Abs. 4 InsO, § 35 Abs. 3 InsO und des § 15b Abs. 8 InsO diskutiert sowie das MoPeG und MoPeG-Steueranpassungsgesetz in ihren Wechselwirkungen für das Insolvenzsteuerrecht erörtert. Daneben werden die bilanzsteuerrechtlichen Sonderfragen in der Krise und Insolvenz von Personen- und Kapitalgesellschaften aus Sicht der Gesellschaft und des Gesellschafters behandelt behandelt.

Inhalt 

1. Teil: Besonderheiten im Besteuerungsverfahren in der Krise/Insolvenz

I. Bedeutung der insolvenzrechtlichen Forderungskategorien

II. Folgen der Insolvenzeröffnung für den gerichtlichen Rechtsschutz

III. Folgen einer Auslandsinsolvenz für den gerichtlichen Rechtsschutz

IV. Folgen der Insolvenzeröffnung für die Gerichtskosten

V. Folgen der Insolvenzeröffnung für Auskunftsansprüche des IV

2. Teil: Besonderheiten der Bekanntgabe von StB/VAe in der Krise/Insolvenz

3. Teil: Besonderheiten im Feststellungsverfahren bei PersG

I. Feststellungsverfahren bei PersG außerhalb des Insolvenzverfahrens
1. Anwendungsbereich des Feststellungsverfahrens bei PersG
2. „Teilbarkeit“ von gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheiden
3. Bekanntgabe von gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheiden
4. Anfechtung von gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheiden
5. „Ergänzung“ von gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheiden

II. Feststellungsverfahren bei PersG im Insolvenzverfahren
1. (Insolvenz-)Rechtsfähigkeit von PersG
2. Insolvenzrechtliche Forderungskategorien
3. Abgabe von Feststellungserklärungen in der Insolvenz der PersG
4. Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden in der Insolvenz der PersG

III. Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei der Insolvenz eines Gesellschafters
1. Mitwirkungspflichten des Insolvenzverwalters
2. Freigabe einer Beteiligung an einer PersG

IV. Exkurs: Sanierungsgewinne im Feststellungsverfahren
1. „Altfall“ (Forderungsverzichte bis zum 8.2.2017)
2. „Neufall“ (Forderungsverzichte nach dem 8.2.2017)

4. Teil: Besonderheiten der Besteuerung im Restrukturierungsverfahren

I. Auswirkungen des Restrukturierungsverfahrens auf die Besteuerung
1. Formelles Besteuerungsverfahren in der Restrukturierung
a) Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten <-> § 34 Abs. 3 AO?
b) Bestellung eines Sanierungsmoderators <-> § 34 Abs. 3 AO?
c) Restrukturierungsverfahren <-> § 55 Abs. 4 InsO?
d) Abgabe von Steuererklärungen im Restrukturierungsverfahren
e) Berichtigungen von Steuererklärungen gem. § 153 AO
f) Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten im Restrukturierungsverfahren
g) Vergabe von Steuernummern im Restrukturierungsverfahren
2. Materielles Besteuerungsverfahren in der Restrukturierung

II. Sanierungserträge im Restrukturierungsverfahren

5. Teil: Sonderfragen zur Anfechtung, Haftung, Freigabe etc. in der Insolvenz

I. Bestandsaufnahme der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen
1. „Insolvenzaussetzungsgesetze“ etc.
2. Aktuelle BGH-Rechtsprechung mit Bezug zum Insolvenzsteuerrecht
3. Wechselwirkung § 15b Abs. 8 InsO versus § 69 AO

II. Aktuelle Problemfelder im Besteuerungsverfahren in der Krise/Insolvenz
1. Verlängerung von „Steuererleichterungen“ aufgrund der Corona-Pandemie
2. Rückforderung von Steuererstattungen bei „Insolvenzanderkonten“
3. Steuerverfahrensrechtliche Folgen der „Freigabe“ (§ 35 Abs. 2 InsO)
4. „Drittwirkung“ der Steuerfestsetzung in der USt-Organschaft

6. Teil: Besonderheiten der Ertragsbesteuerung in der Insolvenz

I. Aktuelle ertragsteuerrechtliche Entwicklungen in der Krise/Insolvenz

II. Besteuerung von Sanierungserträgen (§ 3a EStG, § 7b GewStG etc.)

7. Teil: Besonderheiten der Bilanzierung in der Krise/Insolvenz

I. Gesetzliche Vorgaben für das Bilanzsteuerrecht in der Krise und Insolvenz
1. Buchführungs- und Bilanzdelikte im Insolvenzstrafrecht
2. Krisenfrüherkennung gem. § 1 StaRUG und § 102 StaRUG
a) Gesetzlicher Hintergrund des § 102 StaRUG
b) Folgen des Wegfalls der Going-Concern-Prämisse für die Handelsbilanz
- Stellungnahme des IDW RS HFA 17
- Stellungnahme des wp.net.e.V.
- Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer
c) Folgen des Wegfalls der Going-Concern-Prämisse für die Steuerbilanz

II. Bilanzierung von Insolvenzanfechtungsansprüchen i.S.d. §§ 129 ff. InsO
1. Insolvenzanfechtungsrechtliche Ausgangslage infolge §§ 143, 144 InsO
2. Rückzahlung von BA bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG
3. Rückzahlung von BA bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG
4. Sonderfall: FG Münster vom 24.08.2021 – 6 K 3905/19 E (Az des BFH: III B 117/21)

8. Teil: Umsatzsteuer in der Insolvenz

I. Neuregelung des § 55 Abs. 4 InsO durch das SanInsFoG – BMF v. 11.01.2022

II. Vorsteuerabzug im vorläufigen Verfahren i.S.d. § 55 Abs. 4 InsO n.F.

III. Aktuelles zum Vorsteuerabzug

IV. Aktuelles zur Berichtigung nach § 17 UStG

V. Aktuelles zur umsatzsteuerlichen Organschaft in der Insolvenz

VI. Besondere Problemstellungen bei der Sicherungsverwertung

VII. Aufrechnungsfragen

 

Teilnahme

Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

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