Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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30.08.2024 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Das Seminar beleuchtet, in welchen Fällen mit dieser Konsequenz zu rechnen ist.
Unverändert besteht die Möglichkeit des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts. Dazu ist jedoch mittlerweile ein Sachverständigengutachten erforderlich, das von einem hinreichend qualifizierten Sachverständigen erstellt worden ist. Hierzu hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, nach denen auch ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.
Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.
I. Umfang des Grundvermögens
II. Bewertung von unbebauten Grundstücken
1. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
2. Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
III. Vergleichspreisverfahren
1. Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren
2. Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises
IV. Ertragswertverfahren
1. Ermittlung des Gebäudeertragswerts
2. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
3. Bestimmung des Liegenschaftszinses
4. Herabsetzung des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes
5. Neuregelung zu Bewirtschaftungskosten
6. Änderung der Nutzungsdauer von Gebäuden
V. Sachwertverfahren
1. Ermittlung des Gebäudesachwerts
2. Neu: Alterswertminderungsfaktor
3. Neu: Regionalfaktor
4. Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
5. Jährliche Baupreisindizes
6. Vereinfachungsregelungen bei der Brutto-Grundfläche
VI. Änderungen durch das JStG 2022
1. Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte
2. Hinweis: Bewertung in Erbbaurechtsfällen
VII. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
1. Qualifikation von Sachverständigen
2. Kaufpreis als Nachweis
3. Verwaltungserlass: Rückwirkende Berichtigung
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.