Aktuelle Highlights der Immobilienbesteuerung

Informationen:

Seminarnummer:
2024-339
Referent(en):
Nico Schley
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Kollegenseminar, Seminare
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) - 1,0 Std.
Termine:
23.09.2024 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
20.09.2024 12:00 Uhr
Preis:
220,00 €

Beschreibung

Das Seminar greift die praxisrelevanten Themen der Immobilienbesteuerung bei den einzelnen Steuerarten auf und behandelt sie anhand von Praxisfällen. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Darstellung von steuerartübergreifenden Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast bzw. zur Vermeidung von steuerlichen Fallstricken.

Selbstverständlich werden die zahlreichen aktuellen Änderungen in jüngster Zeit berücksichtigt und daraufhin untersucht, welche Gestaltungspotenziale oder Handlungspflichten sich hieraus ergeben.

 

Themenübersicht

I. Einkommensteuer/Gewerbesteuer
1. Aktuelle Änderungen durch das Wachstumschancengesetz (u.a. Einführung einer degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG und Ausweitung der Sonderabschreibungen nach § 7b EStG)
2. Besteuerung von Photovoltaikanlagen: geplante Änderungen durch das JStG 2024 und Versagung eines IAB nach § 7g EStG wegen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG (FG Köln v. 30.11.2023 – 7 V 10/24)
3. Beratungsrelevantes zu privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) und zum gewerblichen Grundstückshandel
4. Klassische Fallstricke und Vermeidungsstrategien bei der Betriebsaufspaltung
II. Gewerbesteuer
1. Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsoptionen bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG (Erleichterungen durch das Wachstumschancengesetz und aktuelle Rechtsprechung)
2. Rechtssicherer Umgang mit PV-Anlagen, BHKW, Betriebsvorrichtungen & Co.
3. Spannungsfelder erweiterte Kürzung <> Betriebsaufspaltung und gewerblicher Grundstückshandel
III. Körperschaftsteuer
1. Nutzung von § 8b KStG durch Holdingstrukturen
2. Steueroptimierung durch die „Immobilien GmbH“
3. Steuervorteile durch die nach § 1a KStG optierende Gesellschaft?
IV. Umsatzsteuer
1. Grundsätze der Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)
2. Voraussetzungen und Fallstricke der Option zur Umsatzsteuer beim Grundstücksverkauf sowie bei Vermietung und Verpachtung (§ 9 UStG)
3. (Umsatz-)Steuerklauseln im Grundstückskaufvertrag und Mietvertrag
4. Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Erbringung sonstiger Leistungen: Einheitlichkeit der Leistung oder Aufteilungsgebot? (EuGH v. 4.5.2023 – C-516/21 und BFH v. 17.8.2023 – V R 7/23)
V. Grunderwerbsteuer
1. Änderungen zum 1.1.2024 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz als Reaktion auf das MoPeG, geplante Änderungen durch das JStG 2024 bei der Zurechnung von Grundstücken und Ausblick auf die zu erwartende „große Reform der GrESt“ durch das GrESt-Novellierungsgesetz (GrEStNG)
2. Ländererlasse vom 10.5.2022 zu § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG, Zurechnungserlasse vom 16.10.2023 – doppelte GrESt aufgrund mehrfacher Zurechnung eines Grundstücks in Beteiligungsketten? – und Ländererlasse v. 5.3.2024 zu § 1 Abs. 3 und 4 sowie §§ 5 und 6 GrEStG?
3. Besondere Herausforderungen bei der Erfüllung der Anzeigepflichten nach §§ 18 ff. GrEStG zur Vermeidung einer doppelten GrESt (Signing-Closing-Problematik)
4. Darstellung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung/Verminderung von GrESt
VI. Erbschaft- und Schenkungsteuer/Vorweggenommene Erbfolge
1. Umgang mit den zum 1.1.2023 erhöhten Grundbesitzwerten nach §§ 151 ff. BewG bei der Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbfall
2. Chancen und Risiken bei der steuerfreien Übertragung des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a/b/c ErbStG)
3. Gestaltungen zur steueroptimierten Übertragung von Immobilienvermögen bei der Vermögensnachfolge

 

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen. 

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