Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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15.08.2024 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Die Beratung im Hinblick auf Unternehmens- und Vermögensnachfolge wird immer wichtiger. In diesem Zusammenhang spielen zunehmend Stiftungsgestaltungen eine Rolle. Mit einer (deutschen) Familienstiftung kann der Vermögensinhaber sicherstellen, dass sein Vermögen oder Unternehmen auf Dauer in seinem Sinne verwaltet wird und Erträge seiner Familie dauerhaft zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind Familienstiftungen ein probates Mittel zum Schutz des Vermögens vor Zersplitterung. Eine solche kann durch Erbgang, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Ansprüche Dritter oder eine hohe Steuerbelastung anlässlich des Vermögensübergangs drohen. Letztlich spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle, insbesondere der Umgang mit der sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG.
Das Seminar führt anhand von Praxisbeispielen in alle wesentlichen Fragestellungen rund um die Familienstiftung ein. Neben den zivilrechtlichen Grundlagen und Motiven zur Errichtung einer Familienstiftung liegt der Schwerpunkt auf der steuerlichen Behandlung der Errichtung, der laufenden Tätigkeit der Stiftung bis hin zur Auflösung. Dabei werden die Neuregelungen aufgrund der Stiftungsrechtsreform und der aktuellen finanzgerichtlichen Rechtsprechung berücksichtigt!
I. Erscheinungsformen von Stiftungen in der Praxis
II. Stiftung und Unternehmen
III. Motive zur Errichtung einer Familienstiftung
IV. Zivilrechtliche Grundlagen der Familienstiftung (unter Berücksichtigung der Stiftungsrechtsreform)
1. Grundbegriffe
2. Errichtung und Anerkennung
3. Satzungsgestaltung
4. Stiftungsaufsicht und Satzungsänderungen
5. Auflösung
6. Transparenzregister
V. Besteuerung
1. Besteuerung der Errichtung
a) Besteuerung des Stifters
b) Besteuerung der Stiftung
2. Laufende Besteuerung
a) Besteuerung der Stiftung
b) Besteuerung der Begünstigten
3. Besteuerung der Auflösung
a) Besteuerung der Stiftung
b) Besteuerung der Anfallsberechtigten
VI. Besondere Gestaltungsformen
1. Stiftung & Co. KG
2. Gemeinnützige „Familienstiftung“
3. Unselbstständige Stiftung
4. Doppelstiftung
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.