Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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01.10.2024 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Das Seminar bringt die Teilnehmer/innen bezüglich der Begünstigungs- und Verschonungsregelungen bei betrieblichen Vermögen auf den neuesten Stand. Die Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen sind komplex. In der steuerlichen Beratungspraxis sind eine Vielzahl von Berechnungen erforderlich, damit die Verschonung final realisiert wird.
Eine zentrale Bedeutung hat dabei die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum 90 %-Test. Die Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil hat wichtige Auswirkungen, auf die sich die Beratungspraxis einstellen muss. Ebenso wichtig ist das Urteil des BFH zur „Optionsfalle“, dem die Finanzverwaltung gefolgt ist. Damit ist der Zugang zur Vollbefreiung schwierig geworden.
Das Seminar stellt die Voraussetzungen der Befreiungen anschaulich dar. Bei der Nachfolgeberatung dürfen die gesetzlich vorgesehenen und umfassenden Befreiungsregelungen für betriebliches Vermögen bei der Erbschaft-/ Schenkungsteuer berücksichtigt werden. Die bedeutsamen Unterschiede in der Definition des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel einschließlich der Rechtsfolgen erläutert das Seminar anschaulich. Das gilt auch für die Gleitzone bei Erwerben zwischen 1.000.000 Euro und 3.000.000 Euro.
I. Begünstigungsfähiges versus begünstigtes Vermögen
1. Regelverschonung von 85 %
2. Optionsverschonung in vollem Umfang
II. Verschonungsvoraussetzungen
1. BFH-Urteil zum 90 %-Test
2. Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil des BFH zum 90 %-Test
3. Lösungsansätze zum 90 %-Test
III. Verwaltungsvermögenskatalog und Ausnahmen
1. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke
2. Ausnahme für Wohnungsunternehmen
3. Schwierigkeiten bei Logistikunternehmen
4. BFH und FinVerw: Geleistete Anzahlungen
5. Wertpapiere
6. Finanzmittel
IV. Verbundvermögensaufstellung
V. Investitionsklausel
VI. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel
1. Begriffsbestimmung und Rechtsfolgen
2. Reaktion der Verwaltung auf Gestaltungsfälle
3. Besonderheiten in Umwandlungsfällen
VII. Hinweis: Nachversteuerungstatbestände
1. Lohnsummenregelung
2. Behaltensregelung
3. Überentnahmeverbot
VIII. Hinweis: Verschonungsbedarfsprüfung für große Unternehmen
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.