Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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06.11.2024 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Das Steuerrecht kann komplex und herausfordernd sein, besonders wenn es um Kapitaleinkünfte geht. Dass § 20 EStG weit mehr als nur Zinsen aus Bausparverträgen und Sparbüchern umfasst, ist vielen bekannt. Doch wie genau sind die Regelungen strukturiert und welche steuerlichen Feinheiten müssen beachtet werden?
In unserem Seminar widmen wir uns intensiv den unterschiedlichen Einkunftsformen des § 20 EStG. Wir beleuchten nicht nur die Grundprinzipien der Besteuerung, sondern auch spezielle Antragswahlrechte und die wichtigen Aspekte zur Vermeidung von Gestaltungsumgehungen. Dies gibt Ihnen das Rüstzeug, um in der Praxis sicher und effektiv zu agieren.
I. Allgemeines
II. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
1. Offene Gewinnausschüttungen
2. Verdeckte Gewinnausschüttungen
3. Steuerneutrale Kapitalrückzahlung
4. Die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
5. Die Besteuerung im Privatvermögen
6. Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG
III. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG
IV. Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 (nach Investmentsteuerreform 2018)
V. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
1. Typisch stille Gesellschaft
2. Partiarisches Darlehen
3. Besteuerungsform
4. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
5. § 32d Abs. 3 EStG
6.§ 32 d Abs. 4 EStG
7.§ 20 Abs. 8 EStG
VI. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
1. Behandlung sog. Altverträge
2. Behandlung sog. Neuverträge
VII. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
1. Darlehenszinsen
2. Zinsen aus Privatdarlehen
3. Zinsen nach § 233a AO
VIII. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG
IX. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG
1. § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG
2. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG
3. § 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG
4. § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG
X. Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG
XI. Internationales Steuerrecht
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.