Korrekturerklärungen - § 153 AO oder § 371 AO - Lösungsoptionen

Informationen:

Seminarnummer:
2024-343
Referent(en):
Dr. Jens Bosbach
Ort/Anschrift:
Zur Querensteder Mühle, Querensteder Str. 13, 26160 Bad Zwischenahn
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Termine:
05.12.2024 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
04.12.2024 12:00 Uhr
Preis:
220,00 €

Beschreibung

Korrekturen im Steuerrecht sind nach dem Gesetz unverzüglich anzuzeigen und vorzunehmen. Das klingt simpel, führt aber in der Praxis zu vielfältigen Problemen. Denn wann ist der formfreie Weg gem. § 153 AO eröffnet, und in welchen Fällen bedarf es überhaupt einer sog. Selbstanzeige gem. § 371 AO? Was sind die möglichen Konsequenzen des einen oder des anderen Weges? Welches Vorgehen ist notwendig zur Risikominimierung, welches Vorgehen ist ausreichend für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen? Das Seminar zeigt anhand praktischer Beispiele verschiedene Handlungsoptionen auf, abhängig unter anderem vom Kenntnisstand der Behörden und vom Wissen auf Seiten der Mandantschaft zur Notwendigkeit von Korrekturen.

 

Themenübersicht

I. Einleitung (anhand von Beispielsfällen)

II. Handlungsoptionen vor Tatentdeckung (§§ 153, 378 Abs. 3, 371, 398a AO)
1. Tatentdeckung und weitere Sperrgründe i.S.d. § 371 AO
2. Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung / Unterlassung vor Veranlagung
3. Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung / Unterlassung nach Veranlagung
4. Möglichkeiten bei leichtfertiger Falscherklärung / Unterlassung
5. Möglichkeiten bei fahrlässiger Falscherklärung / Unterlassung

III. Handlungsoptionen nach Tatentdeckung
1. Ermittlungen – Einleitung – Anfangsverdacht
2. Pflichten
3. Ziele
4. Spannungsfeld Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren

IV. Risiken der Korrektur durch das „neue“ Einziehungsrecht

 

Teilnahme

Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

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