Kurz & Knackig - Reverse-Charge-Verfahren beim Handel mit Emissionszertifikaten - so unrelevant für Sie wie es klingt?

Informationen:

Seminarnummer:
2024-502
Referent(en):
Christin Mach
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
04.06.2024 09:00 Uhr – 09:45 Uhr
Anmeldeschluss:
04.06.2024 12:00 Uhr
Preis:
49,00 €

Abgesagt

Beschreibung

Klima- und Umweltprobleme und deren Bedeutung werden mittlerweile täglich thematisiert und auch der Emissionshandel ist ein marktbasierendes Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken. Doch wen betrifft der Handel mit Emissionszertifikaten eigentlich? Und was gibt es umsatzsteuerlich zu beachten?

Für die Verursacher von Treibhausgasen wird eine Obergrenze für die Gesamtmenge von Treibhausgasen festgelegt, die diese maximal freisetzen dürfen. Diese Begrenzung wird bis 2050 immer weiter gesenkt, um die zulässigen Gesamtemissionen auf Null zu reduzieren und so einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt und das Klima zu leisten. Diese Verknappung führt dazu, dass Angebot und Nachfrage divergieren. Durch den Handel soll dieses Gleichgewicht wiederhergestellt werden.

In der Vergangenheit kam es allerdings mit dem Emissionshandel immer wieder zu Umsatzsteuerbetrag, sodass das Reverse-Charge-Verfahren im Laufe der Jahre bedeutsam erweitert wurde – zuletzt mit Wirkung zum 01. Januar 2023.

Dieses Webinar gibt einen praxisnahen Einblick in den Handel mit Emissionszertifikaten unter Bezugnahme der einschlägigen geltenden Gesetze und Verordnungen im Energierecht. Außerdem werden die Fragen beantwortet, welche Unternehmen betroffen sind und wie der Umgang damit umsatzsteuerlich zu erfolgen hat.


Themenübersicht:

I. Überblick zum Reverse-Charge-Verfahren und dessen Umsetzung in Deutschland
1. Handhabung der Umsatzsteuer und Vorsteuer
2. Rechnungsstellung

II. Emissionszertifikate und Emissionshandel
1. Brennstoffemissionshandelsgesetz
2. Emissionsberichtserstattungsverordnung (EBeV 2023)
3. Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

III. Vorschrift des § 13b Abs.2 Nr.6 UStG
1. Rechtsentwicklung
2. Inhalt und Umfang
 Emissionszertifikate
 Betroffene Unternehmen
 Handel
3. Bedeutsamkeit

IV. Verwaltungsauffassung zum § 13b Abs.2 Nr.6 UStG
(BMF-Schreiben vom 5. September 2023)

 

 

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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