Durchblick bei Kapitaleinkünften - Aus der Praxis für die Praxis

Informationen:

Seminarnummer:
2024-509
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Tim Göbel
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
30.07.2024 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Anmeldeschluss:
29.07.2024 12:00 Uhr
Preis:
105,91 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Das § 20 EStG nicht nur Zinsen aus Bausparverträgen und Sparbüchern erfasst ist hinlänglich bekannt. Doch was genau wird von der Regelung des § 20 EStG erfasst und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?

Das Webinar soll die wichtigsten Einkunftsformen des § 20 EStG beleuchten und sowohl die Grundsätze der Besteuerung als auch spezielle Antragswahlrechte, sowie Gestaltungsumgehungsvorschriften erörtern und anhand anschaulicher Beispiele erklären. Ebenfalls wird deutlich, wie die jeweiligen Einkunftsformen steuerlich zu erklären sind.

 

Themenübersicht

I. Allgemeines

II. Besteuerung der Gewinnausschüttung
1. Offene Gewinnausschüttungen
2. Verdeckte Gewinnausschüttungen
3. Die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Die Besteuerung im Privatvermögen
5. Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG

III. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG

IV. Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen und mehr
1. Typisch stille Gesellschaft
2. Partiarisches Darlehen
3. Besteuerungsform
4. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
5. § 32d Abs. 3 EStG
6. § 32 d Abs. 4 EStG
7.    § 20 Abs. 8 EStG

V. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 EstG

VI. Alt und Neuverträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

VII. Zinsen als Kapitaleinkünfte
1. Darlehenszinsen
2. Zinsen aus Privatdarlehen
3. Zinsen nach § 233a AO
4. Anleihen

VIII. Sonstiges


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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