Die Organschaft im Steuerrecht 2024 (2-tägig)

Informationen:

Seminarnummer:
2024-525
Referent(en):
Matthias Greulich
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
19.02.2024 09:00 Uhr – 12:30 Uhr Webinar
20.02.2024 09:00 Uhr – 12:30 Uhr Webinar
Preis:
120,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

 

Die ertragsteuerliche Organschaft hat in Konzernen und mittelständischen Unternehmen eine erhebliche Bedeutung. Risiken und Chancen liegen eng beieinander. Die ertragsteuerliche Organschaft hat diverse Auswirkungen auf steuerliche Gestaltungsberatung, z.B. Verlustnutzung, Vermeidung von Ausschüttungen etc.

Durch die zivilrechtliche Ausrichtung des deutschen Organschaftrechts müssen diverse Voraussetzungen beachtet werden. Formelle Fehler können eine ungewollte Steuerbelastung auslösen.
Das Seminar zeigt auch die Änderungen bei der bilanziellen Behandlung der sog. Mehr- und Minderabführungen auf.

Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung für Konzerne und Unternehmensgruppen, denen Gesellschaften ohne oder nur mit teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung angehören. Die umsatzsteuerliche Organschaft hat aktuell diverse Weiterentwicklungen erfahren, insbesondere nach der neueren EuGH-Rechtsprechung (z.B. Rechtsformneutralität und Selbständigkeit der Organgesellschaft). Ob die Grundsätze der Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft weiterhin Anwendung finden, wird hoffentlich durch ein z. Zt. beim EuGH anhängigen Verfahren geklärt.
In diversen Beispielen werden die Grundsätze der geltenden Organschaftsbesteuerung dargestellt und Gefahren aus dem Zusammenspiel von Organschaft und Geschäftsveräußerung im Ganzen angesprochen.
 

Die sog. „grunderwerbsteuerrechtliche Organschaft“ erweitert den Anwendungsbereich der Anteilsvereinigung auch auf abhängige Unternehmen, welche die prozentualen Beteiligungsquoten nicht erfüllen. Im Gegensatz zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, die zu steuerlichen und/oder verwaltungstechnischen Erleichterung führt, wird durch die grunderwerbsteuerrechtliche Organschaft der Besteuerungstatbestand der Anteilsvereinigung ausschließlich ausgedehnt. Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, ist es notwendig, derartige Konstellationen zu erkennen und durch entsprechende Beratung zu vermeiden.

 

Themenübersicht:

 

I. Grundsätze der Organschaft (Zivilrecht / Steuerrecht)
1. Zivilrechtliche, persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Ergebnisabführungsvertrag – Ausgestaltung, Dauer, Eintragung
3. Gewinnabführung - Verlustübernahme
4. Bilanzrecht der Organschaft – subjektiver Fehlerbegriff
5. Mehr- und Minderabführung

II. Auswirkungen der Organschaft im Bereich der Gewerbesteuer

III. Die Organschaft in der Umsatzsteuer
1. Europarechtliche Legitimation und Umsetzung ins deutsche Umsatzsteuerrecht
2. Mitglieder einer Organschaft - Unternehmereigenschaft
3. Rechtformneutralität – Personengesellschaften als Organgesellschaften
4. Allgemeine Grundsätze, Beginn und Ende der Organschaft
5. Finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft
6. Grundsätze der wirtschaftlichen Eingliederung
7. Organisatorische Eingliederung als Steuerungsinstrument der Organschaft

IV. Grunderwerbsteuer
1. Besteuerungstatbestand der Anteilsvereinigung
2. Begriff des „abhängigen Unternehmens“
3. Anteilsbewegung als Auslöser einer Anteilsvereinigung
4. Grundsätze der grunderwerbsteuerrechtlichen Organschaft
5. Organkreis als fiktive Grundstückserwerbe
6. Anteilsverschiebungen im Organkreis

 


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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