Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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26.02.2024 | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Seit Jahren wird von den DRV-Prüfer:innen aber auch von den Prüfer:innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS HZA) besonders das Thema Scheinselbständigkeit in den Prüffokus gerückt. Dieses Webinar bietet Ihnen eine detaillierte Hilfestellung, wenn es darum geht, das Problem Scheinselbständigkeit (rechtzeitig) zu erkennen und auch die erforderlichen Lösungsansätze. Es ist tatsächlich rechtlich möglich, werk- oder dienstvertragliche Leistungen von Subunternehmer:innen und Freien Mitarbeiter:innen einzukaufen, ohne Probleme mit der Scheinselbständigkeit zu bekommen.
Dieses Webinar soll Sie künftig noch besser in die Lage versetzen, Ihre Mandant:innen hinsichtlich der Statusprobleme bei der Scheinselbständigkeit in der SV richtig zu beraten.Konkret werden die sv-rechtlichen Konsequenzen von Auftragsverhältnissen mit Subunternehmer:innen und freien Mitarbeiter:innen sowie die Mitarbeit von Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen einer GmbH bis ins Detail beleuchtet.
Themenübersicht:
I. Allgemeines zur Beschäftigung / Scheinselbständigkeit
II. Typische Merkmale einer Beschäftigung
III. Freie Mitarbeiter:innen / Scheinselbständigkeit
IV. Eingliederung in den Betrieb
V. Weisungsgebundenheit
VI. Unternehmerrisiko
VII. Lösungsansatz: Werkvertrag
VIII. Lösungsansatz: Dienstvertrag
IX. Auftragnehmer:in = Gesellschaft: kann damit Scheinselbständigkeit rechtssicher verhindert werden?
X. Welche Kriterien sprechen stark PRO Beschäftigungsverhältnis
XI. Welche Kriterien sprechen PRO selbständige Tätigkeit
XII. Prüfung durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll): Scheinselbständigkeit und Straftatbestände?
XIII. Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in einer GmbHXIV. Ausgangspunkt: überholte "Kopf-und-Seele-Rechtsprechung"
XV. Neuer Ansatz: "Schönwetterselbständigkeit"
XVI. Wer hat beherrschenden Einfluss = keine SV-Pflicht
XVII. Wer hat keinen beherrschenden Einfluss = SV-Pflicht
XVIII. Funktioniert ein Stimmbindungsvertrag für die umfassende Sperrminorität?
XIX. Was ist mit Fremdgeschäftsführer:innen?