Künstlersozialabgabe im Fokus der Betriebsprüfung

Informationen:

Seminarnummer:
2024-538
Referent(en):
Jörg Romanowski
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
01.03.2024 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
29.02.2024 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

 

Stichtag 31.03.2024! Bis hierhin müssen die abgabepflichtigen Entgelte für 2023 gemeldet werden! Seien Sie den Betriebsprüfer:innen einen Schritt voraus! Denn wenn die Deutsche Rentenversicherung zur Betriebsprüfung kommt, ist unter anderem ein Schwerpunkt die Künstlersozialabgabe. Seit 2015 ist es Pflichtaufgabe der DRV in den Unternehmen auch die korrekte Abführung der KSA zu prüfen. Insofern müssen Unternehmen auch in diesem Punkt den roten Faden in der Hand halten und sicher einschätzen können, ob sie abgabepflichtig sind und wenn ja, in welchem Umfang. Dabei soll dieses Webinar unterstützen und Ihnen einen Leitfaden geben.

 

 

Themenübersicht:

 

I. Prüfungsschwerpunkt KSA
1. Prüfverfahren

II. Feststellung der abgabepflichtigen Unternehmen

III. Abgabepflichtige Unternehmen
1. Rechtsformen der abgabepflichtigen Unternehmen
2. Typische Verwerter
3. Eigenwerber
4. Generalklausel

IV. Zusätzliche Hinweise
1. Beauftragung eines selbständigen Künstlers/einer selbstständigen Künstlerin
2. Auftragsvergabe an GmbH
3. Zahlungen innerhalb der Künstler-GbR
4. Zahlungen innerhalb der Künstler-GmbH
5. Doppelabgabe
6. Zahlungen an Dritte
7. Abwälzung der KSA

V. Bemessungsgrundlage
1. Entgelt
2. Keine Bemessungsgrundlage
3. Nebenkosten

VI. Pflichten der Unternehmen

VII. Praxisfälle

 

 

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

 

 

 


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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