Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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10.09.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
Der Gesetzgeber hat das Steuerverfahrensrecht an vielen Stellen geändert, um Betriebsprüfungen zu beschleunigen. Nicht nur die Finanzverwaltung, sondern auch Betriebe und Steuerberatung werden zukünftig stärker als bisher in die Pflicht genommen. Alle müssen sich also auf geänderte „Spielregeln“ einstellen. Diese wurden bereits im Gesetzgebungsverfahren kontrovers diskutiert und zum Teil scharf kritisiert, wie z.B. das neue Mitwirkungsverzögerungsgeld und erweiterte Schätzungsmöglichkeiten.
Die Neuregelungen werden im Kontext des bestehenden Rechts vorgestellt und die praktischen Auswirkungen sichtbar gemacht. Der Schwerpunkt liegt auf der digitalen Betriebsprüfung.
I. Rechtsgrundlagen der (digitalen) Betriebsprüfung
II.Bedeutung der AO und GoBD
III. Was ist ein „Datenverarbeitungssystem“?
IV. Ordnungsgemäßer Einsatz von Cloud-Anwendungen
V. Welche Daten interessieren das Finanzamt? Grenzenloser Datenzugriff? Identifikation und Trennung steuerrelevanter Daten
VI. Rechte und Pflichten in der digitalen Betriebsprüfung
VII. Typische Praxisprobleme (Softwarefehler, Systemwechsel, Schnittstellenprobleme, Datensicherheit, Datenschutz etc.)
VIII. Datenzugriff auf Kassendaten, TSE
IX. Neues Recht: Digitalisierung
1. Elektronische Verhandlungen und Besprechungen (§§ 201 Abs. 1, 146 Abs. 2a und 2b AO)
2.Ermächtigung zur Einführung einheitlicher digitaler Schnittstellen (§ 147b AO)
X. Neues Recht: Zeitnahe Betriebsprüfung
1. Begrenzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO)
2. Vorabanforderungsrecht (§ 197 Abs. 3 AO)
3. Zügiger Rechtssicherheit durch bindende Teilabschlussbescheide (§ 180 Abs. 1a AO)
XI. Neues Recht: Kooperationsregelungen
1. Festlegung von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 Abs. 3 und 4 AO),
2. Vereinbarung von Zwischengesprächen (§ 199 Abs. 2 AO)
3. Neuregelung der Mitwirkungspflichten (§ 90 AO)
4. Eingeschränkte Betriebsprüfung bei innerbetrieblichem Steuerkontrollsystem (Art. 97 § 38 EGAO)
XII. Bedeutung einer Verfahrensdokumentation
XIII. Verzögerungsgeld, Zwangsmittel, Bußgelder
XIV. Neues Recht: Mitwirkungsverlangen und Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a AO)
XV. Typische Konflikte und Lösungsmöglichkeiten