Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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16.08.2024 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Das Thema betriebliche Altersvorsorge ist nicht zuletzt aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen sehr komplex. Verschiedene Durchführungswege und unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten sind genauso zu berücksichtigen wie auch die unterschiedlichen Konsequenzen in der Auszahlungsphase.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde eine neue Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener:innen eingeführt. Mit der zusätzlichen Steuerfreiheit und dem Förderbetrag nach § 100 EStG hat der Gesetzgeber weitere Anreize für die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geschaffen. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wird der rechtliche Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung zielgerichtet fortentwickelt. In den letzten Jahren deutlich gewordene Verbreitungshindernisse werden beseitigt und neue Anreize gesetzt, damit in möglichst vielen Unternehmen gute Betriebsrenten selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten werden.
Wir blicken in diesem Webinar auf die Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die aktuellen Planungen des Gesetzgebers und die damit verbundenen Anpassungen.
I. Formen der betrieblichen Altersvorsorge
1. Direktzusage
2. Unterstützungskasse
3. Direktversicherung
4. Pensionsfonds
5. Pensionskasse
II. Steuerrechtliche Regelungen
1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG
2. Steuerfreiheit nach § 100 EStG
3. Pauschalversteuerung nach § 40b EStG
III. Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
1. Beitragsfreiheit nach § 1 SveV
IV. Voraussetzungen zur Anwendung des § 100 EStG
1. Vertragliche Voraussetzungen
2. Beitragshöhe
3. Beitragszahlung
4. Förderbetrag
V. Referentenentwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes
1. Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells
2. Opting-Out-Modell
3. Änderungen beim BAV-Förderbetrag
VI. Aktuelle Rechtsprechung