Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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20.09.2024 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Sachzuwendungen und Geschenke an Arbeitnehmer:innen und an Dritte können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach § 37b EStG pauschal versteuert werden. Die Besteuerung beim Empfangenden entfällt somit. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass die Pauschalierungsmöglichkeit im Rahmen des § 37b EStG für Geschenke und Sachbezüge an eigene Arbeitnehmer:innen und Dritte, z. B. Kunden und Geschäftspartner, in der betrieblichen Praxis zunehmend genutzt wird.
Die dazu geltenden Regelungen sind ständiger Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen unterworfen. Zuletzt mit dem BFH-Urteil zur Pauschalierung nach § 37b EStG bei VIP-Logen.
In diesem Webinar werden die Grundbestimmungen zu möglichen Anwendungsgebieten, aber auch die Abgrenzungsfälle, für die keine Pauschalierung nach § 37b EStG anwendbar ist, oder Sachverhalte, die ggf. unter einer anderen Pauschalierungsvorschrift einzuordnen sind, leicht verständlich und praxisnah vorgestellt.
I. Anwendungsbereich der Pauschalierungsvorschrift nach § 37b EStG
1. Betrieblich veranlasste Zuwendungen
2. Geschenke und Sachzuwendungen
3. Keine weitere Einkunftsart
4. Wahlrecht
II. Höchstgrenze der Pauschalierung
III. Pauschalierungssatz
IV. Sachzuwendungen an Kunden, Geschäftspartner oder an Dritte
1. Bemessungsgrundlage
2. Besteuerungsgegenstand
3. Unterrichtungspflicht und Aufzeichnungspflichten
4. Streuwerbeartikel
V. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen
1. Pauschalierungswahlrecht des Arbeitgebers
2. Zuwendungen im überwiegenden betrieblichen Interesse (Abgrenzungskriterien)
3. Zusätzlichkeitsvoraussetzung
4. Arbeitslohn von Dritten
5. Incentive-Reisen bzw. Incentives an Arbeitnehmer:innen
6. Aufzeichnungspflichten
7. Annexsteuern
VI. Aktuelle Rechtsprechung - VIP-Logen