Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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16.02.2024 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Prüfung der Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit
Es ist ein Klassiker der Entgeltabrechnung und dennoch immer wieder eine Herausforderung. Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze - eigentlich Jahresarbeitsentgeltgrenze - wird jährlich zum 01.01. neu festgelegt. Um zu prüfen, ob Versicherungspflicht vorliegt, müssen Arbeitgeber:innen bei Beginn einer Beschäftigung, bei Änderungen des Entgelts und zum Jahreswechsel eine vorausschauende Betrachtung des Entgelts der nächsten zwölf Monate vornehmen.
Seit dem BSG-Urteil vom 07.06.2018 ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zwischen versicherungsfreien Arbeitnehmer:innen und versicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten, zu unterscheiden. Nicht selten kommt es bei der Beurteilung zu Fehlern. Am Ende haften Arbeitgeber:innen für den unrichtig festgestellten Versicherungsstatus.
Wir blicken in diesem Webinar auf die Regelungen. Viele Beispiele verdeutlichen die unterschiedlichen Prüfungskriterien.
Themenübersicht:
I. Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. allgemeine JAEG
2. besondere JAEG
II. Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019
III. Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
IV. Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. versicherungsfreie Arbeitnehmer:innen
2. versicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten
V. Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. versicherungsfreie Arbeitnehmer:innen
2. versicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen
VI. Befreiung von der Versicherungspflicht