Update zur geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung

Informationen:

Seminarnummer:
2024-551
Referent(en):
Markus Stier
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
13.03.2024 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Preis:
79,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

 

Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer:innen sind in fast jedem Unternehmen beschäftigt. Dabei sind Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen Beurteilung oder fehlende Aufzeichnungen zu vermeiden. In diesem kompakten Webinar erfahren Sie alles Wichtige zur geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung mit einem Update zu aktuellen Themen. Zum 01.01.2024 änderte sich die Geringfügigkeitsgrenze und somit müssen ggf. Änderungen bei Arbeitnehmern erfolgen. In diesem Webinar werden die Themen praxisorientiert dargestellt.

 

 

Themenübersicht:

 

I. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
1. Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
2. Geringfügigkeitsgrenze seit 01.01.2024
3. Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und Einmalzahlungen)
4. Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt 
5. Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
6. Steuerfreiheit/Pauschalversteuerung von Zulagen
7. Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigungen
8. Addition mehrerer Beschäftigungen
a) Prognosezeitraum und Einhaltung der Jahresentgeltgrenze
b) Maximales Überschreiten der Grenze an zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahre

II.  Kurzfristige Beschäftigungen
1. Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung 
2. Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
3. Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
4. Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
a) Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
b) Vorbeschäftigungen
c)  Rückmeldungen der Minijobzentrale
5. Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022

 

 


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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