Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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15.11.2024 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Wer will nicht lieber sicher gehen, dass die eigenen Freelancer:innen nicht scheinselbständig sind?
Wer will für die eigene GmbH nicht sicher gehen, dass die mitarbeitenden Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen nicht zu Unrecht sv-frei abgerechnet werden?
Das Statusverfahren ist die Möglichkeit zeitnah eine Entscheidung von der Clearingstelle der DRV zu beantragen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Mittlerweile wird die Clearingstelle sogar bei erst geplanten Vertragsverhältnissen im Rahmen einer Prognoseentscheidung Stellung nehmen.
Tatsächlich ist das Statusverfahren auf Antrag die beste Gelegenheit Scheinselbständigkeit auszuschließen.
I. Allgemeines zur Beschäftigung / Scheinselbständigkeit
1. Allgemeines zur SV-Pflicht
2. Typische Merkmale einer Beschäftigung
II. Optionales Statusverfahren
1. Wer ist zuständig?
2. Vorabüberlegung: Antragstellung oder Abwarten?
3. Was geschieht mit alten Statusbescheiden?
4. Was ist neu ab April 2022?
a) Prognoseentscheidungen
b) Gruppenfeststellung
c) Statusprüfung bei Dreiecksverhältnissen (Vermittler:innen -– Auftraggeber:innen -– Auftragnehmer:innen)
5. Problem der Vertretung durch den Steuerberater im Statusverfahren: Wer darf die Mandant:innen beim Statusverfahren vertreten?
6. Haftungsfragen: Muss die Steuerkanzlei die Mandanten auf das Statusverfahren hinweisen? Was könnte geschehen, wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird und die Mandanten die Steuerkanzlei haftbar machen wollen?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.