Das neue Statusverfahren 2024

Informationen:

Seminarnummer:
2024-555-01
Referent(en):
Jörg Romanowski
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
15.11.2024 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Preis:
95,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Wer will nicht lieber sicher gehen, dass die eigenen Freelancer:innen nicht scheinselbständig sind?
Wer will für die eigene GmbH nicht sicher gehen, dass die mitarbeitenden Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen nicht zu Unrecht sv-frei abgerechnet werden?
Das Statusverfahren ist die Möglichkeit zeitnah eine Entscheidung von der Clearingstelle der DRV zu beantragen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Mittlerweile wird die Clearingstelle sogar bei erst geplanten Vertragsverhältnissen im Rahmen einer Prognoseentscheidung Stellung nehmen.
Tatsächlich ist das Statusverfahren auf Antrag die beste Gelegenheit Scheinselbständigkeit auszuschließen.

 

Themenübersicht

I. Allgemeines zur Beschäftigung / Scheinselbständigkeit
1. Allgemeines zur SV-Pflicht
2. Typische Merkmale einer Beschäftigung

II. Optionales Statusverfahren
1. Wer ist zuständig?
2. Vorabüberlegung: Antragstellung oder Abwarten?
3. Was geschieht mit alten Statusbescheiden?
4. Was ist neu ab April 2022?
a) Prognoseentscheidungen
b) Gruppenfeststellung
c) Statusprüfung bei Dreiecksverhältnissen (Vermittler:innen -– Auftraggeber:innen -– Auftragnehmer:innen)
5. Problem der Vertretung durch den Steuerberater im Statusverfahren: Wer darf die Mandant:innen beim Statusverfahren vertreten?
6. Haftungsfragen: Muss die Steuerkanzlei die Mandanten auf das Statusverfahren hinweisen? Was könnte geschehen, wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird und die Mandanten die Steuerkanzlei haftbar machen wollen?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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