Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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15.04.2024 | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
134! Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie, um der Praxis die Sicht der Verwaltung zur geringfügigen Beschäftigung darzustellen. Wieviel Zeit können Sie investieren, um all das durchzuarbeiten?
Und: da der Mindestlohn zum 01.01.2024 kletterte, ist auch die Geringfügigkeitsgrenze gestiegen – auf dann 538 €!
In diesem Webinar bekommen Sie das Wesentliche daraus zur rechtssicheren Abrechnung von Minijobber:innen im Lohn komprimiert und praxisnah mit vielen Beispielen dargestellt. In nur zwei Stunden bekommen Sie genau das, was Sie auch wirklich in der täglichen Praxis brauchen.
So sparen Sie viel Zeit für eigene Recherchen und können sich sicher sein, Ihre Minijobber:innen auch rechtssicher abrechnen zu können. Sie bekommen Gelegenheit, alle Ihre Fragen zum Thema Minijob zu stellen. Das erspart Ihnen letztlich auch viel Ärger bei künftigen Betriebsprüfungen der DRV.
I. Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
II. Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
III. Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfänger:innen und Stundenlöhnern: Was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?
IV. Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
V. Minijobber:innen und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
VI. Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
VII. Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc.) der Minijob positiv gestaltet werden?
VIII. Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
IX. RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
X. Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
XI. Übergangsrecht ab Januar 2024? Was passiert mit den Mitarbeiter:innen, die bis Dezember 2023 sv-pflichtig mit 530 € im Monat waren, ab Januar 2024?
XII. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: Wann entsteht SV-Pflicht?
XIII. Wann sind Überschreitungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?
XIV. Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?
XV. Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
XVI. Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer:innen schützen?
XVII. Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?