Kurzfristig Beschäftigte im Lohn

Informationen:

Seminarnummer:
2024-563-01
Referent(en):
Jörg Romanowski
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
11.07.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Preis:
94,01 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

134! Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie, um der Praxis die Sicht der Verwaltung zur geringfügigen Beschäftigung darzustellen. Wieviel Zeit können Sie investieren, um all das durchzuarbeiten?
In diesem Webinar bekommen Sie das Wesentliche daraus zur rechtssicheren Abrechnung von kurzfristig Beschäftigten im Lohn komprimiert und praxisnah mit vielen Beispielen dargestellt. In nur 90 Minuten bekommen Sie genau das, was Sie auch wirklich in der täglichen Praxis brauchen.

 

Themenübersicht

I. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der kurzfristig Beschäftigten?
1. Welche Befristungsvorschriften sind zu beachten?
2. Wozu dienen Rahmenarbeitsverträge und wie wichtig sind sie?
3. Neue Rechtsprechung zu regelmäßig jährlich wiederkehrenden osteuropäischen Erntehelfern!
4. Wie werden kurzfristige Beschäftigungen mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
5. Wann ist von Berufsmäßigkeit auszugehen?
6. Wann ist Berufsmäßigkeit überhaupt prüfungsrelevant?
7. Was gilt bei (osteuropäischen) Hausfrauen und Hausmännern?

II. Was geschieht, wenn die Befristungsgrenzen überschritten werden?

III. Wie werden Minijobber:innen und kurzfristig Beschäftigte zur SV gemeldet?

IV. Welche Entgeltunterlagen werden benötigt?

V. Pauschalierung der Lohnsteuer

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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