Entgeltunterlagen 2024 - Was muss in der Betriebsprüfung vorgelegt werden?

Informationen:

Seminarnummer:
2024-565-01
Referent(en):
Jörg Romanowski
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
08.11.2024 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Preis:
85,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden von den Prüfer:innen der Deutschen Rentenversicherung oft Unterlagen gefordert, bei denen Sie sich vielleicht die Fragen stellen:
Muss das wirklich vorgelegt werden?
Was passiert, wenn das nicht vorgelegt werden kann?
Dürfen die Prüfer:innen das tatsächlich verlangen?
Müssen diese Unterlagen in elektronischer Form bereitgestellt werden?

In diesem einstündigen Webinar werden all diese Fragen abschließend geklärt und rechtlich hergeleitet. Dabei werden auch alle Ihre Fragen beantwortet.
Eins schon jetzt: Legen Sie niemals Unterlagen vor, wenn Sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind.

 

Themenübersicht

I. Welche Unterlagen dürfen die Prüfer:innen der DRV verlangen?

II. In welcher Form können/müssen diese Unterlagen vorgelegt werden?
1. Sind elektronisch gespeicherte Entgeltunterlagen Pflicht?
2. Was ist dabei alles zu beachten?
3. Gibt es Befreiungsmöglichkeiten?

III. Müssen auch Arbeitszeitnachweise vorgelegt werden?
1. Welche gesetzlichen Pflichten gibt es bereits?
2. Was gibt hier die aktuelle BAG-Rechtsprechung vor?

IV. Für welche Zeiträume müssen diese Entgeltunterlagen vorgelegt werden?

V. Was passiert bei Nichtvorlage dieser Unterlagen?

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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