Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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18.11.2024 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Für die Umsatzsteuer ist damit ein wichtiger Schritt vollzogen worden: Ab 2025 kommt die verpflichtende elektronische Rechnung (e-Rechnung) für alle B2B-Leistungen, soweit der/die leistende Unternehmer:in und der/die leistungsempfangende Unternehmer:in im Inland ansässig sind. Dabei sind elektronische Rechnungen nur noch Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet wird – „PDF-Rechnungen“, die per Mail übertragen werden, stellen keine solche Rechnungen dar.
Flankiert werden die Regelungen durch Übergangsvorschriften, die den Übergang für die Praxis begleiten sollen. Allerdings sind sie nur auf die Ausstellung der neuen e-Rechnung, nicht aber auf den Empfang der Rechnung ausgerichtet. Damit müssen ab dem 01.01.2025 alle Unternehmer:innen in der Lage sein, solche neuen e-Rechnungen zu empfangen, zu lesen, zu archivieren und zu verarbeiten. Dies betrifft nicht nur „große“ Unternehmer:innen, sondern alle Unternehmer:innen, vom/von Kleinunternehmer:in, über nur steuerfreie Leistungen ausführende Unternehmer:innen bis hin zu den großen Unternehmer:innen in der Praxis.
Dieses Webinar zeigt die Regelungen auf, die für die neue e-Rechnungen gelten werden und die insbesondere auch bei kleineren Unternehmen notwendigen Schritte der Vorbereitung auf den 01.01.2025.
I. Verabschiedet: Wachstumschancengesetz
II. Überblick über die neue e-Rechnung
III. Ausstellungsverpflichtung: alle Unternehmer:innen sind betroffen
IV. Inhalte der e-Rechnung
V. Sonderformen der e-Rechnung (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, Verträge etc.)
VI. Übergangsregelungen 2025 bis 2027
VII. Anpassungsbedarf in der Praxis schon ab 2025