Die neue e-Rechnung in der Umsatzsteuer

Informationen:

Seminarnummer:
2024-581-01
Referent(en):
Dipl.-Kfm. Rolf-R. Radeisen
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
18.11.2024 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Preis:
95,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Für die Umsatzsteuer ist damit ein wichtiger Schritt vollzogen worden: Ab 2025 kommt die verpflichtende elektronische Rechnung (e-Rechnung) für alle B2B-Leistungen, soweit der/die leistende Unternehmer:in und der/die leistungsempfangende Unternehmer:in im Inland ansässig sind. Dabei sind elektronische Rechnungen nur noch Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet wird – „PDF-Rechnungen“, die per Mail übertragen werden, stellen keine solche Rechnungen dar.
Flankiert werden die Regelungen durch Übergangsvorschriften, die den Übergang für die Praxis begleiten sollen. Allerdings sind sie nur auf die Ausstellung der neuen e-Rechnung, nicht aber auf den Empfang der Rechnung ausgerichtet. Damit müssen ab dem 01.01.2025 alle Unternehmer:innen in der Lage sein, solche neuen e-Rechnungen zu empfangen, zu lesen, zu archivieren und zu verarbeiten. Dies betrifft nicht nur „große“ Unternehmer:innen, sondern alle Unternehmer:innen, vom/von Kleinunternehmer:in, über nur steuerfreie Leistungen ausführende Unternehmer:innen bis hin zu den großen Unternehmer:innen in der Praxis.
Dieses Webinar zeigt die Regelungen auf, die für die neue e-Rechnungen gelten werden und die insbesondere auch bei kleineren Unternehmen notwendigen Schritte der Vorbereitung auf den 01.01.2025.

 

Themenübersicht

I. Verabschiedet: Wachstumschancengesetz

II. Überblick über die neue e-Rechnung

III. Ausstellungsverpflichtung: alle Unternehmer:innen sind betroffen

IV. Inhalte der e-Rechnung

V. Sonderformen der e-Rechnung (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, Verträge etc.)

VI. Übergangsregelungen 2025 bis 2027

VII. Anpassungsbedarf in der Praxis schon ab 2025


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

« zurück zur Übersicht