Arbeitsrecht: Essentielles Wissen für Arbeitgeber:innen

Informationen:

Seminarnummer:
2024-596
Referent(en):
Friederike Kumsteller
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
13.05.2024 14:00 Uhr – 14:45 Uhr
Preis:
49,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Dies ist ein Webinar für exzellente Arbeitgeber:innen.

 

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:innen ist ein Minenfeld – sogar im Kleinbetrieb. Was Sie unbedingt wissen müssen, um Fehler zu vermeiden, wird Ihnen in diesem Kompakt-Webinar anhand praktischer Beispiele und auf der Grundlage langjähriger Erfahrung einprägsam vermittelt.

 

Themenübersicht

I. Vertragsanbahnung
1. Keine Gnade – auch nicht für Kleinbetriebe: Vorsicht bei Stellenausschreibungen
2. Besser nicht vergessen: Meldung freier Stellen bei der AfA

II. Vertragsgestaltung
1. Was nach dem Nachweisgesetz beachtet werden sollte & Umgang mit Altverträgen
2. Vergütung: gleiches Geld für gleiche Arbeit!

III. Durchführung des Arbeitsverhältnisses
1. Abmahnungen: wann sinnvoll?
2. Urlaub: Mindestwissen. Special zum Stichwort Fachkräftemangel: Mehr Urlaub als Zucker für Ältere vs. Altersdiskriminierung.
3. Überstunden: was ist das überhaupt, drohende Gefahren, insb. im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeiterfassung (plus Ausnahmen für Kleinbetriebe / gibt es noch Vertrauensarbeitszeit?)

IV. Trennungen
1. Wenn der Arbeitnehmeranwalt auf die grandiose Idee mit der DSGVO-Auskunft kommt…
2. Auch mal eine hilfreiche BAG-Rechtsprechung: Abwehr von Annahmeverzugslohnansprüchen

 

Sind Sie auch ein:e exzellente:r Arbeitgeber:in? Dann zeigen Sie es doch! Mehr Infos unter www.exzellenterarbeitgeber.de


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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