Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
Zeppelinstraße 8
30175 Hannover
Telefon: 0511 / 307 62 – 0
E-Mail: info@steuerberater-verband.de
13.08.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr | Webinar |
20.08.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr | Webinar |
27.08.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr | Webinar |
04.09.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr | Webinar |
10.09.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr | Webinar |
17.09.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr | Webinar |
Nun ist es also so weit. Der Rechnungsversand in Deutschland steht vor einer revolutionären Veränderung, die das Rechnungswesen in Europa nachhaltig prägen wird. Ab dem Jahr 2025 macht der Gesetzgeber ernst und führt mit dem Wachstumschancengesetz Regelungen zur E-Rechnung ein. Die E-Rechnung ist Teil des Wachstumschancengesetz (= WCG), was am 22.03.2024 endgültig durch den Bundesrat verabschiedet wurde.
Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen im Bereich B2B verpflichtend anzunehmen sind.
Bereits am 08.12.2022 präsentierte die EU-Kommission hierzu ihre bahnbrechende Initiative VIDA (VAT in the Digital Age - Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter). Diese Reform der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie (MwStSystRL) zielte darauf ab, die Deklaration und Erhebung der Mehrwertsteuer innerhalb der EU effizienter und digitaler zu gestalten.
Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative ist die Einführung verpflichtender elektronischer Rechnungen ab dem 01.01.2028. Die Definition der E-Rechnung wurde entsprechend angepasst. Demnach werden nur Rechnungen, die der Norm CEN 16931 (in Deutschland als XRechnung bekannt) entsprechen, künftig als E-Rechnungen anerkannt. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD bleiben weiterhin gültig, während für eine Übergangszeit auch Papier- und PDF-Rechnungen akzeptiert werden.
Beachten Sie:
Kurzfristig besteht trotz Übergangszeit bis 2028 dennoch Handlungsbedarf bei den Unternehmen, da ab dem 01.01.2025 alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein müssen B2B-Rechnungen elektronisch anzunehmen.
Durch die nun eingeführte qualifizierte E-Rechnung wird die Digitalisierung demnach weiter an Fahrt aufnehmen und die Unternehmen vor einige Herausforderungen stellen. Dabei werden vielfältige Fragen auf die Kanzleien und ihre Mitarbeiter:innen zukommen.
Unser 6-teiliges Webinar-Spezial bietet Ihnen daher umfassendes Wissen rund um das Thema E-Rechnung. Von den Grundlagen und aktuellen gesetzlichen Anforderungen im B2B- und B2C-Bereich, über die neuen Standards ZUGFeRD und XRechnung (B2G), bis hin zu Umsetzungswissen für die Praxis. Die Teilnehmer:innen des Webinars sind somit auf die kommenden Herausforderungen der E-Rechnung optimal vorbereitet.
I. Gesetzliche Neuerungen 2024 (13.08.2024)
II. Anforderungen an die E-Rechnung (20.08.2024)
III. Formate einer E-Rechnung (27.08.2024)
IV. Umsetzung der E-Rechnung in der Praxis möglich (04.09.2024)
V. Transformationsmöglichkeiten bisheriger E-Rechnungssysteme (10.09.2024)
VI. Digitale Prozesse in der Kanzlei und Zusammenarbeit mit dem Mandanten (17.09.2024)