Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Informationen:

Seminarnummer:
2024-648
Referent(en):
Dr. Hans-Martin Grambeck
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
03.04.2024 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
02.04.2024 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bildungseinrichtungen müssen hierfür (anders als Privatlehrer:innen) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Anerkennung beantragen, die dann auf die an der Einrichtung tätige selbständige Lehrkraft durchschlägt. Strittig ist zum einen – nicht zuletzt aufgrund des in 2021 ergangenen EuGH-Urteils zum Schwimmunterricht – die Reichweite der Befreiung im Bereich der „Allgemeinbildung“. Zum anderen sorgt die fehlerhafte Umsetzung von EU-Recht in das deutsche Umsatzsteuergesetz für Unsicherheit und Unmut. Das im Februar 2024 gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Behandlung des Privatlehrers/der Privatlehrerin wird hoffentlich die erhoffte gesetzliche Anpassung bringen. 

 

Themenübersicht

I. Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung

II. Potentielle Auswirkungen des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens und aktuelle Positionierung der Finanzverwaltung zur Reichweite der Steuerbefreiung

III. Wechsel von der Befreiung in die Steuerpflicht bzw. umgekehrt und wie dieser Wechsel im Fall einer bislang fehlerhaften Beurteilung gelingt

IV. Umsatzsteuerlichen Behandlung digitaler Bildungsangebote (E-Learning / virtuelles Klassenzimmer) und was dabei zu beachten ist


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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