Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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03.04.2024 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bildungseinrichtungen müssen hierfür (anders als Privatlehrer:innen) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Anerkennung beantragen, die dann auf die an der Einrichtung tätige selbständige Lehrkraft durchschlägt. Strittig ist zum einen – nicht zuletzt aufgrund des in 2021 ergangenen EuGH-Urteils zum Schwimmunterricht – die Reichweite der Befreiung im Bereich der „Allgemeinbildung“. Zum anderen sorgt die fehlerhafte Umsetzung von EU-Recht in das deutsche Umsatzsteuergesetz für Unsicherheit und Unmut. Das im Februar 2024 gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Behandlung des Privatlehrers/der Privatlehrerin wird hoffentlich die erhoffte gesetzliche Anpassung bringen.
I. Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung
II. Potentielle Auswirkungen des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens und aktuelle Positionierung der Finanzverwaltung zur Reichweite der Steuerbefreiung
III. Wechsel von der Befreiung in die Steuerpflicht bzw. umgekehrt und wie dieser Wechsel im Fall einer bislang fehlerhaften Beurteilung gelingt
IV. Umsatzsteuerlichen Behandlung digitaler Bildungsangebote (E-Learning / virtuelles Klassenzimmer) und was dabei zu beachten ist