Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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05.03.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
Jedes Unternehmen wünscht sich bei einer Außenprüfung des Finanzamts eine professionelle Begleitung durch den Steuerberater/die Steuerberaterin. Wer die rechtlichen Voraussetzungen und die praktischen Abläufe im Finanzamt vor, während und nach der Betriebsprüfung kennt, kann auch in diesen Situationen kompetent beraten und unnötige Konflikte vermeiden. Neue Verfahrensvorschriften sollen die Betriebsprüfung beschleunigen und mehr Kooperation ermöglichen. Achtung: Höhere Mitwirkungspflichten für die/den Steuerpflichtige/n und neue Sanktionsinstrumente (u.a. Mitwirkungsverzögerungsgeld, erweiterte Schätzungsmöglichkeiten bei fehlerhaften Schnittstellen, neue Bußgelder) führen zu neuen Risiken und werfen Fragen auf.
Themenübersicht:
I. Allgemeine Grundlagen der Betriebsprüfung
1. Organisation der Betriebsprüfung, Prüfungsarten (Allgemeine Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung, Umsatzsteuernachschau, Lohnsteuernachschau, Kassennachschau)
2. Zulässigkeit, Größenklassen (neu ab 2024), Prüfungsturnus, Statistik
3. Typische Prüfungsanlässe
4. Festsetzungsfrist (neu: §§ 171 Abs. 4, 197 Abs. 5 AO), Verjährung, Beschleunigung
II. Der Ablauf der Betriebsprüfung
1. Prüfungsanordnung, Rechtsschutz
2. Prüfungsort (neu: § 197 Abs. 7 AO)
3. Vorlagepflichtige Unterlagen (neu: § 197 Abs. 3 und 4 AO)
4. Datenzugriff / digitale Betriebsprüfung (neu: §§ 147 Abs. 6, 147b AO)
5. Rechte und Pflichten der Betriebsprüfer:innen , Unternehmer:innen , Steuerberater:innen
6. Schätzung, Rechtsmittel
7. Verfahrensdokumentation, Steuerkontrollsystem (neu: Art. 97 § 38 EGAO)
8. Verzögerungsgeld, Mitwirkungsverzögerungsgeld (neu!), Bußgelder (neu: § 379 Abs. 1 Nr. 7 und 8, Abs. 2 Nr. 1h und 1i)
9. Schlussbesprechung (neu. § 87a AO), Prüfungsbericht, Teilabschlussbescheid (neu!)
10. Rechtsmittel
III. Prüfungsmethoden
1. Äußerer/ innerer Betriebsvergleich (aktuelle Rechtsprechung zur Richtsatzsammlung)
2. Kalkulation (Gastro, Taxi, Friseur)
3. Geldverkehrsrechnung