Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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24.09.2024 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
Mit dem Kassengesetz wurden nicht nur die Aufzeichnungspflichten verschärft und eine Verpflichtung zur Nutzung technischer Sicherheitseinrichtungen eingeführt. Die Kassen-Nachschau ist ein neues Verfahren zur Prüfung, ob die neuen Regelungen auch eingehalten werden. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass dieses neue Prüfungsinstrument flächendeckend eingesetzt wird. Was tun, wenn das Finanzamt unangekündigt auftaucht und die Kasse überprüft? Welche rechtlichen Grenzen sind einzuhalten? Alle Betriebe, die Bargeld vereinnahmen, sollten sich gut auf diese besondere Prüfung vorbereiten.
I. Hintergrund und Ziel der Kassen-Nachschau
II. Zulässigkeit der Kassen-Nachschau. Wer muss eine Kasse führen?
III. Unterschiede Bilanz und EÜR
IV. Einzelaufzeichnungspflicht und Ausnahmen
V. Betroffene Systeme, Varianten der Kassenführung
1. Offene Ladenkasse
2. Technische Kassen
VI. Zuständigkeit, Zeitraum
VII. Ablauf der Nachschau
VIII. Fallauswahl und Anlässe einer Kassen-Nachschau
IX. Bedeutung und Umfang der Verfahrensdokumentation
X. Mitwirkungspflichten
XI. Datenzugriff auf Kassendaten (DSFinV-K, TAR-Archive)
XII. Neue Prüfungssoftware: AmadeusVerify
XIII. Kassensturz, Kassensturzfähigkeit
XIV. Verdeckte Beobachtungen/ Testkäufe
XV. Übergang zur Außenprüfung/Fahndungsprüfung
XVI. Selbstanzeige, Rechtsbehelfe
XVII. Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau
XVIII. Fokus und Ausblick