Die Kassen-Nachschau: Zukünftiges Hauptinstrument zur Überprüfung von Kassenaufzeichnungen?

Informationen:

Seminarnummer:
2024-681
Referent(en):
Dr. Christian Kläne
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
24.09.2024 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Preis:
85,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Mit dem Kassengesetz wurden nicht nur die Aufzeichnungspflichten verschärft und eine Verpflichtung zur Nutzung technischer Sicherheitseinrichtungen eingeführt. Die Kassen-Nachschau ist ein neues Verfahren zur Prüfung, ob die neuen Regelungen auch eingehalten werden. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass dieses neue Prüfungsinstrument flächendeckend eingesetzt wird. Was tun, wenn das Finanzamt unangekündigt auftaucht und die Kasse überprüft? Welche rechtlichen Grenzen sind einzuhalten? Alle Betriebe, die Bargeld vereinnahmen, sollten sich gut auf diese besondere Prüfung vorbereiten.

 

Themenübersicht

I. Hintergrund und Ziel der Kassen-Nachschau

II. Zulässigkeit der Kassen-Nachschau. Wer muss eine Kasse führen?

III. Unterschiede Bilanz und EÜR

IV. Einzelaufzeichnungspflicht und Ausnahmen

V. Betroffene Systeme, Varianten der Kassenführung
1. Offene Ladenkasse
2. Technische Kassen

VI. Zuständigkeit, Zeitraum

VII. Ablauf der Nachschau

VIII. Fallauswahl und Anlässe einer Kassen-Nachschau

IX. Bedeutung und Umfang der Verfahrensdokumentation

X. Mitwirkungspflichten

XI. Datenzugriff auf Kassendaten (DSFinV-K, TAR-Archive)

XII. Neue Prüfungssoftware: AmadeusVerify

XIII. Kassensturz, Kassensturzfähigkeit

XIV. Verdeckte Beobachtungen/ Testkäufe

XV. Übergang zur Außenprüfung/Fahndungsprüfung

XVI. Selbstanzeige, Rechtsbehelfe

XVII. Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau

XVIII. Fokus und Ausblick


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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