Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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25.09.2024 | 09:00 Uhr – 10:30 Uhr |
Durch das Jahressteuergesetz 2024 soll die Kleinunternehmerbesteuerung umfassend zum 01.01.2025 geändert werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 verabschiedet, in dem auch die unionsrechtlich gebotenen Änderungen bei der Kleinunternehmerbesteuerung enthalten sind.
Ab 2025 werden sich in der Europäischen Union völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer:innen bei grenzüberschreitenden Leistungen ergeben. Erstmals können deutsche Unternehmer:innen auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten und ausländische Unternehmer:innen in Deutschland die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Eingeführt wird aus diesem Grunde eine „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“ und eine nationale besondere quartalsweise Meldepflicht für Umsätze – in Deutschland beim BZSt.
Flankiert werden die Regelungen durch eine umfassende Änderung der Grundsätze der Kleinunternehmerbesteuerung. Es wird neue Grenzwerte geben, die Berechnung und die Rechtsfolgen bei Überschreitung der Grenzwerte werden fundamental geändert. Darüber hinaus werden Sonderregelungen für die Rechnungsausstellung geregelt.
Das Webinar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit ab 2025 gelten werden.
I. Kurzüberblick über die Kleinunternehmerbesteuerung bis 2024
II. Nationale Kleinunternehmerbesteuerung ab 2025
1. Neue Grenzwerte
2. Berechnung des Gesamtumsatzes ab 2025
3. Rechtsfolgen der Kleinunternehmerbesteuerung
4. Rechnungsausstellung
5. Nationale Meldepflichten
6. Wahlrechte
III. Grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung in der EU
1. Anwendung der Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten
2. Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
3. Besondere Meldepflichten