Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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05.11.2024 | 11:30 Uhr – 13:00 Uhr |
Aufwendungen zu Gunsten von Kindern können ertragsteuerlich in vielfältiger Weise geltend gemacht werden. Außerdem ergeben sich lohnsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die eine individuelle Versteuerung der Arbeitgeberleistung durch die/den Mitarbeiter:in verhindern.
Der Gesetzgeber plant, die Freibeträge für Kinder rückwirkend ab 2024 und das Kindergeld in den Jahren 2025 und 2026 zu erhöhen. Die verpflichtende Angabe der ID-Nr. des Kindes soll einer optionalen Angabe weichen.
Auf diese und weitere aktuelle Entwicklungen werden wir in dem Webinar “Kinder im Steuerrecht” praxisnah eingehen. Die Rechtsänderungen, neue Entscheidungen der Finanzgerichte und aktuelle Verwaltungsanweisungen werden zudem anhand nachvollziehbarer Beispielsfälle dargestellt.
I. Aktuelles
1. Aktuelles aus der Gesetzgebung
2. Aktuelle Entwicklungen aus der Finanzverwaltung und Rechtsprechung
3. Blick in die Einkommensteuer-Erklärung 2023 und Ausblick auf die Erklärungsvordrucke 2024
II. Kindergeld / Kinderfreibetrag
1. Kinder bis 18 Jahre / bis 21 Jahre / bis 25 Jahre
2. Behinderte Kinder
3. Kinder in Berufsausbildung
4. Abgrenzung: Erstausbildung bzw. weitere Ausbildung (Kindergeld/Kinderfreibetrag bzw. Steuererklärung des Kindes)
5. Auslandskinder
6. Übertragung der Freibeträge für Kinder
7. Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags des Kindes auf die Eltern
8. Besonderheit: getrenntlebende Elternteile
9. Besonderheit: Nicht ausgezahlter Kindergeldanspruch und Gewährung des Kinderfreibetrags
III. Tragung von Kosten zu Gunsten der Kinder
1. Abzug als Unterhaltsleistungen
2. Kinderbetreuungskosten (Besonderheit: getrennte Eltern)
3. Schulgeldzahlungen
4. Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungskosten durch die Eltern bzw. einen getrenntlebenden Elternteil
5. Ausbildungsfreibetrag
IV. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
1. Begriffsbestimmung: Alleinstehende Person
2. Besonderheiten im Trennungsjahr und Blick in den Erklärungsvordruck
3. Getrennt lebende Elternteile und doppelte Haushaltsmeldung
4. Nachträgliche Kindergeldgewährung
5. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
V. Kinder und lohnsteuerliche Gestaltungen
1. Steuerfreie Kindergartenleistungen
2. Erholungsbeihilfe
3. Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen Anlass (z. B. Geburtsbeihilfen
4. (Elektro-)Fahrrad
VI. Weitere aktuelle Entwicklungen
1. § 23 EStG (vorweggenommene Erbfolge, Überlassung der Studentenwohnung an Kinder und Verkauf)
2. Gestaltungsmöglichkeiten bei § 35a EStG
Aktuell eintretende Entwicklungen werden berücksichtigt.