Vermögensnachfolge: Aktuelle Gestaltungsansätze zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien

Informationen:

Seminarnummer:
2024-922
Referent(en):
Nico Schley
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
11.12.2024 09:30 Uhr – 11:30 Uhr
Preis:
95,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Ein immenser Anstieg der Immobilienpreise seit 2009 und die deutlichen Höherbewertungen von Immobilien ab dem Jahr 2023 führen dazu, dass beim Übergang werthaltiger Immobilien auf die nachfolgende Generation hohe Steuerbelastungen anfallen. Insbesondere im Erbfall kann die Erbschaftsteuer bei fehlender Nachfolgeplanung im Vorfeld oftmals nur durch einen Verkauf von Immobilien beglichen werden.

Vor diesem Hintergrund werden in diesem Webinar Gestaltungsmöglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien dargestellt. Neben klassischen Ansätzen werden zudem steuerfokussierte Gestaltungen vorgestellt, mit deren Hilfe auch umfangreiches Immobilienvermögen steuerschonend übertragen werden kann.

 

Themenübersicht

I. Umgang mit den ab 1.1.2023 deutlich erhöhten Grundbesitzwerten bei der Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbfall

II. Kettenschenkung, mittelbare Grundstücksschenkung oder gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich als taugliche Handlungsoptionen?

III. Chancen und Risiken bei der steuerfreien Übertragung des Familienheims

IV. Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

V. Verschiedene Gestaltungsansätze zur begünstigten Übertragung von vermieteten Immobilien als an sich „schädlichem Verwaltungsvermögen“ i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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