Steuerbetrug in der Lieferkette: Versagung von Steuervorteilen wegen Wissen oder Hätte-wissen-müssen - § 25f UStG

Informationen:

Seminarnummer:
2024-924
Referent(en):
Dr. Thomas Streit
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
25.11.2024 09:00 Uhr – 10:30 Uhr
Anmeldeschluss:
22.11.2024 12:00 Uhr
Preis:
85,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Hinterzieht in einer Leistungskette ein/e Beteiligte:r Umsatzsteuer, so droht auch anderen Unternehmern innerhalb der Leistungskette die Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Diese Maßnahmen sollen der Missbrauchsbekämpfung dienen, werden aber auch für redliche und gewissenhafte Unternehmer häufig zum Fallstrick. Neben der Versagung der Steuervorteile müssen die Betroffenen oft sogar strafrechtliche Sanktionen fürchten.

Ziel des Webinars ist es, die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Missbrauchsrechtsprechung zu beleuchten, Einblicke in die Vorgehensweise der Behörden zu geben und für mögliche Risiken zu sensibilisieren.

 

Themenübersicht

I. Versagung von Steuervorteilen (Vorsteuer, Steuerbefreiung) bei Steuerbetrug eines Dritten

II. Kriterien: Wissen und Wissen müssen

III. EuGH-, BFH- und FG-Rechtsprechung

IV. Gegenüberstellung Rechtsprechung und Umsetzung in das nationale Recht

V. Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung

VI. Verhältnis von Steuer- und Strafverfahren und mögliche Verteidigungsansätze

VII. Möglichkeiten der Prävention


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

‹ zurück zur Übersicht