Der Steuerstreit: Ein FG-Verfahren erfolgreich führen - am Beispiel der Umsatzsteuer: Tipps vom Berater für Berater

Informationen:

Seminarnummer:
2024-925
Referent(en):
Dr. Thomas Streit
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
12.12.2024 09:00 Uhr – 10:30 Uhr
Anmeldeschluss:
11.12.2024 12:00 Uhr
Preis:
85,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Bisweilen sind finanzgerichtliche Streitigkeiten unvermeidlich, um Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Da das FG die einzige Tatsacheninstanz ist, werden bereits hier entscheidende Weichen für den Erfolg oder Misserfolg eines Verfahrens gestellt. Umso wichtiger ist es, dass bereits das Verfahren vor dem FG bestmöglich geführt und insbesondere Beweisanträge ordnungsgemäß gestellt werden.

In diesem Webinar werden die für einen Prozessvertreter wichtigsten Praxisfragen erörtert, denen er in Verfahren vor dem FG oft begegnet.

 

Themenübersicht

I. Einstweiliger Rechtsschutz vor dem FG: Prozessuale Besonderheiten bei
1. Aussetzung der Vollziehung, § 69 FGO
2. Einstweiliger Anordnung, § 114 FGO

II. Wichtigste Schritte im Klageverfahren vor dem FG
1. Ausgestaltung der Schriftsätze
2. Antragstellung
3. Ablauf der mündlichen Verhandlung
4. Bedeutung und notwendiger Inhalt des Gerichtsprotokolls

III. Beweisvorsorge im FG-Verfahren
1. Taugliche Beweismittel
2. Richtige Beweisanträge

IV. Verhältnis von Steuer- und Strafverfahren, u.a.: Wie kann man verhindern, dass eine negative Beweisaufnahme aus einem Strafverfahren ins FG-Verfahren übernommen wird


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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