Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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16.12.2024 | 11:30 Uhr – 13:00 Uhr |
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, mit dessen Verkündung noch im Jahr 2024 zu rechnen ist.
Für die Gestaltungsberatung sind diverse Änderungen enthalten, die positive, aber auch spürbare negative Auswirkungen haben werden. Der Schwerpunkt der Beratung sollte dabei auf den Änderungen des EStG, UmwStG und GrEStG liegen.
Die Kenntnis dieser Änderungen ist für eine sichere Beratung unerlässlich, zumal einige Änderungen bereits rückwirkend zum 1.1.2024 bzw. im Laufe des Jahres 2024 in Kraft getreten sind (unechte Rückwirkung).
Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit, um sich schnell aktuell zu informieren, damit in den anstehenden Beratungen sofort die berühmte „rote Lampe“ leuchtet, und die neuen Möglichkeiten auch für Ihren Mandanten genutzt werden können.
I. Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG
II. Körperschaftsklauseln i.R. von § 6 Abs. 5 EStG und bei Realteilungen
III. (Ausschluss-?) Frist für den Antrag zur Wahlrechtsausübung im Rahmen von Umwandlungen
IV. Erweiterung der 5-jährigen gewerbesteuerlichen Verstrickung auf mittelbare Veräußerungen durch natürliche Personen - § 18 Abs. 3 UmwStG
V. Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringungen nach § 20ff UmwStG – „Anwendung für Einbringungen nach dem 31.12.2023 und Folgen für Vorgänge vor dem 1.2.2024“
VI. Gestaltungsfall zum Einbringungsgewinn II bei einer Vor-Veräußerung - § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG
VII. Zurechnung von Grundstücken nach § 1 Abs. 4a GrEStG ab 2025
VIII. Verletzung der Nachhaltensfrist des § 5 Abs. 3 GrEStG beim Auslaufen des grunderwerbsteuerlichen Moratoriums zum 31.12.2026