Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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06.05.2025 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Hinweis: Diese Veranstaltung wird auch als Webinar angeboten. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderte Ankündigung!
Wenn der Referent mit einer Anfrage aus der Praxis beauftragt wird, ist fast immer Hintergrund eine Betriebsprüfung der DRV. Da ca. jede dritte Prüfung mit einem Mehrergebnis für die Verwaltung endet, ist auch gut nachvollziehbar, dass Sie in solchen Fällen über Widerspruch und Klage nachdenken. Auch wenn der Referent solche Aufträge sehr gerne erledigt, fragt er sich doch oft, warum diese Auftraggeber nicht schon mal vorher bei einem Seminar zum Thema Betriebsprüfung waren – einem wie diesem? Eine gute Vorbereitung ist oft schon mehr als die halbe Miete.
Um als Arbeitgeber/in also durch diese Betriebsprüfungen möglichst ohne Beanstandungen durchzukommen, müssen solche Prüfungen optimal vorbereitet werden. Sie müssen die rechtlichen und praktischen Aspekte rund um die Betriebsprüfung der DRV kennen (z.B. was dürfen die Prüfer und wie weit müssen Arbeitgeber/innen mitwirken?).
Sie müssen genaue Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der Betriebsprüfer/in haben – wie auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber selbst. Es ist enorm wichtig zu wissen, welche Unterlagen tatsächlich vorgelegt werden müssen – und welche eben gerade nicht (mehr). Mit all diesen Fragen beschäftigen wir uns im ersten Teil des Seminars. Im zweiten Teil werden dann die drei aktuellen Hauptprüfungsschwerpunkte in den Fokus gerückt.
I. Betriebsprüfung durch die DRV
1. Allgemeines zur Prüfung bei den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen
a) Wer und was wird wann und von wem geprüft?
b) Ausnahmen bei ad-hoc-Prüfungen (Insolvenzen etc.)
2. Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
a) Zugriffsrechte, Unterlagen, Auswertungen
b) Pflicht und Befreiungsmöglichkeit
3. Umfang der Betriebsprüfung
a) Stichprobenprüfung
b) Finanzbuchhaltungsunterlagen
c) Neue Erkenntnisse der DRV nach Abschluss der Betriebsprüfung – Doppelprüfungen für geprüfte Zeiträume möglich?
4. Grundsätze für die Betriebsprüfung
5. Entgeltunterlagen
a) Frage: Originalunterlagen oder elektronisch archiviert?
b) Arbeitsverträge? – Was sagt das NachwG dazu?
c) Arbeitszeitnachweise nach MiLoG und AEntG
d) Ausnahmen und Besonderheiten bei den Arbeitszeitnachweisen nach MiLoAufzV und MiLoDokV
e) Probleme in der Betriebsprüfung trotz rechtlicher Aufzeichnungserleichterungen insb. bei Minijobbern/Minijobberinnen und Familienangehörigen
6. Pflichten der Arbeitgeber/innen
a) Vorlage von Berichten zur LSt-Außenprüfung
b) Mindestanforderungen an die Führung und Aufbewahrung von Lohnunterlagen
c) Konsequenzen bei Nichteinhaltung
7. Verjährung
8. Säumniszuschlag
9. Beitragstragung – Arbeitgeber/innen oder Arbeitnehmer/innen oder nur der/die Arbeitgeber/in nach der Betriebsprüfung?
10. Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer/innen
11. Betriebsprüfungen des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeit
12. Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe
13. Nach der Betriebsprüfung
II. Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
1. Minijobber im Lohn
a) Voller oder Teilmonat
b) Entgeltermittlung
c) Zusammenrechnungsvorschriften
d) Befreiungsanträge
e) Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
f) Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen i.R.d. Betriebsprüfung
2. Übergangsbereich
a) Entgeltermittlung
b) Meldungen im Übergangsrecht
3. Umlageverfahren U1 bei Lohnfortzahlung Krankheit
a) Rechtsgrundlagen
b) Anspruch auf Entgeltfortzahlung
c) Teilnahme an der Umlage U1
d) Wartezeit im EFZG
e) 6-Wochenfrist
f) Entgeltfortzahlung bei Mehrfacherkrankungen
g) 6-Monatszeitraum und 12-Monatszeitraum
h) Datenaustausch mit den Krankenkassen – Meldeverfahren
i) Welches Entgelt müssen Arbeitgeber/in fortzahlen?
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 215 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.