Aktuelle Besteuerung von Personengesellschaften 2025

Informationen:

Seminarnummer:
2025-239
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, Dipl.-Fw. (FH) Thomas Maack
Ort/Anschrift:
Zur Querensteder Mühle, Querensteder Str. 13, 26160 Bad Zwischenahn
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) - 2,5 Std.
Termine:
07.05.2025 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
06.05.2025 12:00 Uhr
Preis:
225,00 €

Beschreibung

Hinweis: Diese Veranstaltung wird auch als Webinar angeboten. 

 

Sind Sie bereit für die umfassenden Änderungen im Steuerrecht, die das Jahr 2025 mit sich bringen? Unser Seminar „Aktuelle Besteuerung von Personengesellschaften“ bietet Ihnen das Insider-Wissen und die praktischen Tipps, die Sie benötigen, um Ihre Mandantinnen/Mandanten erfolgreich durch das komplexe Steuerjahr 2025 zu navigieren.
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Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Neuerungen im Bereich der Ertragsteuern mit sich. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen. Nutzen Sie unser Expertenwissen, um Ihre Beratungsstrategien optimal anzupassen.
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Themenübersicht

I. Aktuelle Rechtsprechung zum Ertrag- und Umsatzsteuerrecht sowie mögliche Gesetzesänderungen 2024/2025

II. Beginn und Ende von Mitunternehmerschaft und Mitunternehmerstellung im Ertragsteuer- und Verfahrensrecht

III. Steuerliche Behandlung von Earn-Out-Zahlungen bei Veräußerung von MU-Anteilen

IV. Steuerklauseln bei dem Verkauf von Mitunternehmeranteilen

V. Behandlung von Verlusten im Zusammenhang mit der Umwandlung von Personengesellschaften

VI. Aktuelle Entwicklungen zum gewerblichen Grundstückshandel

VII. Verhältnis und Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen in der Umsatzsteuer

VIII. Aktuelle Entwicklungen in der gewerbesteuerlichen Behandlung der erweiterten Grundstückskürzung

IX. Aktuelle Entwicklungen in der Grunderwerbsteuer

X.  Aktuelles Erb- und Schenkungsteuerrecht

 

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 225 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

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