Durchblick bei Kapitaleinkünften - Aus der Praxis für die Praxis

Informationen:

Seminarnummer:
2025-260
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Tim Göbel
Kategorien:
Webinar
Aufzeichnung:
Mit Aufzeichnung. (Sie erhalten die Aufzeichnung des Webinars innerhalb von 7 Werktagen per E-Mail.)
Termine:
25.04.2025 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Anmeldeschluss:
25.04.2025 12:00 Uhr
Preis:
109,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinar-Veranstaltungen verwenden wir entweder ZOOM oder MS TEAMS. Einen Tag vor Webinar erhalten Sie per E-Mail den Teilnahmelink.
Die Unterlagen zum Webinar stehen Ihnen in Ihrem Kundenkonto sowie im Chat während des Webinars zur Verfügung.

Beschreibung

Dass § 20 EStG nicht nur Zinsen aus Bausparverträgen und Sparbüchern erfasst, ist hinlänglich bekannt. Doch was genau wird von der Regelung des § 20 EStG erfasst und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?

Das Webinar beleuchtet die wichtigsten Einkunftsformen des § 20 EStG. Sowohl die Grundsätze der Besteuerung als auch spezielle Antragswahlrechte sowie Gestaltungsumgehungsvorschriften werden erörtert und anhand anschaulicher Beispiele erklärt. Ebenfalls wird deutlich, wie die jeweiligen Einkunftsformen steuerlich zu erklären sind.

 

Themenübersicht

I. Allgemeines

II. Besteuerung der Gewinnausschüttung
1. Offene Gewinnausschüttungen
2. Verdeckte Gewinnausschüttungen
3. Die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Die Besteuerung im Privatvermögen
5. Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG

III. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG

IV. Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen und mehr
1. Typisch stille Gesellschaft
2. Partiarisches Darlehen
3. Besteuerungsform
4. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
5. § 32d Abs. 3 EStG
6. § 32 d Abs. 4 EStG
7.    § 20 Abs. 8 EStG

V. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 EstG

VI. Alt und Neuverträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

VII. Zinsen als Kapitaleinkünfte
1. Darlehenszinsen
2. Zinsen aus Privatdarlehen
3. Zinsen nach § 233a AO
4. Anleihen

VIII. Sonstiges


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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