Durchblick bei Kapitaleinkünften - Aus der Praxis für die Praxis
Informationen:
- Seminarnummer:
- 2025-260
- Referent(en):
- Dipl.-Fw. (FH) Tim Göbel
- Kategorien:
- Webinar
- Aufzeichnung:
- Mit Aufzeichnung. (Sie erhalten die Aufzeichnung des Webinars innerhalb von 7 Werktagen per E-Mail.)
- Termine:
-
25.04.2025 09:00 Uhr – 12:30 Uhr - Anmeldeschluss:
- 25.04.2025 12:00 Uhr
- Preis:
- 109,00 € inkl. USt.
- Hinweise:
- Für die Durchführung unserer Webinar-Veranstaltungen verwenden wir entweder ZOOM oder MS TEAMS. Einen Tag vor Webinar erhalten Sie per E-Mail den Teilnahmelink.
Die Unterlagen zum Webinar stehen Ihnen in Ihrem Kundenkonto sowie im Chat während des Webinars zur Verfügung.
Beschreibung
Dass § 20 EStG nicht nur Zinsen aus Bausparverträgen und Sparbüchern erfasst, ist hinlänglich bekannt. Doch was genau wird von der Regelung des § 20 EStG erfasst und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?
Das Webinar beleuchtet die wichtigsten Einkunftsformen des § 20 EStG. Sowohl die Grundsätze der Besteuerung als auch spezielle Antragswahlrechte sowie Gestaltungsumgehungsvorschriften werden erörtert und anhand anschaulicher Beispiele erklärt. Ebenfalls wird deutlich, wie die jeweiligen Einkunftsformen steuerlich zu erklären sind.
Themenübersicht
I. Allgemeines
II. Besteuerung der Gewinnausschüttung
1. Offene Gewinnausschüttungen
2. Verdeckte Gewinnausschüttungen
3. Die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Die Besteuerung im Privatvermögen
5. Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG
III. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG
IV. Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen und mehr
1. Typisch stille Gesellschaft
2. Partiarisches Darlehen
3. Besteuerungsform
4. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
5. § 32d Abs. 3 EStG
6. § 32 d Abs. 4 EStG
7. § 20 Abs. 8 EStG
V. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 EstG
VI. Alt und Neuverträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
VII. Zinsen als Kapitaleinkünfte
1. Darlehenszinsen
2. Zinsen aus Privatdarlehen
3. Zinsen nach § 233a AO
4. Anleihen
VIII. Sonstiges
Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:
- gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
- gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
- gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen