Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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20.05.2025 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes, das mit dem JStG 2024 geändert wurde. Bereits mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Das Seminar beleuchtet, in welchen Fällen mit dieser Konsequenz zu rechnen ist.
Allerdings räumt der Gesetzgeber unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Hierzu hat die Finanzverwaltung gleichlautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.
Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.
I. Umfang des Grundvermögens
II. Bewertung von unbebauten Grundstücken
1. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
2. Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
III. Vergleichspreisverfahren
1. Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren
2. Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises
IV. Ertragswertverfahren
1. Ermittlung des Gebäudeertragswerts
2. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
3. Bestimmung des Liegenschaftszinses
V. Sachwertverfahren
1. Ermittlung des Gebäudesachwerts
2. Alterswertminderungsfaktor
3. Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
4. Jährliche Baupreisindizes
5. Brutto-Grundfläche
VI. Änderungen durch das JStG 2022 und JStG 2024
1. Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte
2. Auswirkungen des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes
3. Bewertung in Erbbaurechtsfällen
VII. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
1. Qualifikation von Sachverständigen
2. Kaufpreis als Nachweis
3. Neuer Verwaltungserlass: rückwirkende Berichtigung
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 225 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.