Check-Up GmbH-Satzung

Informationen:

Seminarnummer:
2025-540
Referent(en):
Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
02.04.2025 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
01.04.2025 12:00 Uhr
Preis:
95,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Bei der Gründung einer GmbH und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages stehen regelmäßig gesellschaftsrechtliche Fragen im Vordergrund. Erst „im Laufe des Lebens” einer GmbH stellt sich heraus, dass steuerrechtliche Probleme vermieden oder besser beherrscht werden können, wenn entsprechende Regelungen in der GmbH-Satzung vorhanden sind. Das Webinar gibt Impulse und vermittelt die entsprechenden Kenntnisse, um bereits bei der Gründung die Satzungsgestaltung auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten vorzunehmen. Klauseln wie z.B. zur inkongruenten Gewinnausschüttung, zur Bildung von gesellschafterbezogenen Rücklagen, zur Steuerübernahmeklausel bei vGA werden erläutert.

 

Themenübersicht

I. Einführung

II. Firma

III. Unternehmensgegenstand

IV. Sitz

V. Geschäftsjahr

VI. Kapitalausstattung

VII. Geschäftsführung/Vertretung

VIII. Abfindung

IX. Gewinnverwendung und -verteilung

X. Rückforderungsklausel bei vGA

XI. Steuerübernahme-Klausel bei vGA

XII. Steuerübernahme-Klausel bei Verlustvernichtung

XIII. Inkongruente Einlage

XIV. Gesellschafterbezogene Rücklage


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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