VAT in the Digital Age (ViDA) – Die Reform ist beschlossen

Informationen:

Seminarnummer:
2025-544
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Robert Hammerl
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
20.03.2025 09:30 Uhr – 11:00 Uhr
Anmeldeschluss:
19.03.2025 12:00 Uhr
Preis:
85,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Am 05.11.2024 wurde im Rat der europäischen Union die politische Einigung über „VAT in the Digital Age“ (ViDA) erzielt. Somit ist der Weg für eine der größten Umsatzsteuer-Reformen im grenzüberschreitenden Bereich frei. Darüber hinaus hat die verpflichtende elektronische Rechnung auf EU-Ebene auch Einfluss auf die deutsche elektronische Rechnung. Zusätzlich wird auf EU-Ebene ein transaktionales Reporting eingeführt, das auch in Deutschland für lokale Transaktionen langfristig umgesetzt werden soll.
Unternehmen und Steuerberater:innen sollten sich daher frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen und Änderungen auseinandersetzen, die derartige Änderungen mit sich bringen. Insoweit zeigt das Webinar auf, welche Fallstricke es bei der Umsetzung entsprechender Verpflichtungen zu vermeiden gilt. Gleichzeitig geht die Veranstaltung auch auf Chancen ein, die die geplanten Maßnahmen mit sich bringen.

 

Themenübersicht

I. Elektronische Rechnungen

II. Neuerungen bei Konsignationslagern

III. Neue Rechnungspflichtangaben

IV. Fiktion von Dienstleistungsketten bei Vermietung und Personenbeförderung

V. Neue Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren

VI. One-Stop-Shop für innergemeinschaftliches Verbringen

VII. Transaktionale Meldeverpflichtungen und Wegfall der ZM


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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