Kurz & Knackig: Überlassung von Elektrofahrrädern und ihre Besteuerung bei Arbeitnehmer:innen?

Informationen:

Seminarnummer:
2025-554
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Bernhard Hillmoth
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
31.03.2025 09:00 Uhr – 09:45 Uhr
Anmeldeschluss:
28.03.2025 12:00 Uhr
Preis:
59,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

 

Die Überlassung/Übereignung von Fahrrädern durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin an seine Arbeitnehmer:innen wirft zahlreiche steuerliche Fragen auf, da geldwerte Vorteile entstehen, für die zum Teil Steuerbefreiungsvorschriften oder Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeiten bestehen. So sind die geldwerten Vorteile (Sachbezüge) aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads von Arbeitgeber:innen an Arbeitnehmer:innen zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für nicht als Kfz eingestufte Elektrofahrräder als auch für „normale“ Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für nicht als Kfz eingestufte Elektrofahrräder als auch für „normale“ Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für die von Arbeitgeber:innen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteile. Bei einer Gehaltsumwandlung ist die Steuerbefreiungsvorschrift somit nicht anzuwenden. Auch die vergünstigte Fahrradübereignung nach Ablauf der Leasingzeit führt zu einem geldwerten Vorteil, der ggf. pauschaliert besteuert werden kann.

 

Themenübersicht

 

I. Einführung

II. Definition/Abgrenzung Fahrrad/Elektrofahrrad

III. Steuerbefreiung für eine Fahrradnutzungsüberlassung

IV. Ausgeschlossene Steuerbefreiung bei Gehaltsumwandlungen
(Darstellung der steuerpflichtigen Behandlung)

V. Überlassung eines als Kfz eingestuftes Elektrofahrrads
(Darstellung der steuerpflichtigen Behandlung)

VI. Erwerb des Elektrofahrrads nach Ablauf der Leasingzeit
(geldwerter Vorteil/Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeit)

VII. Steuerfreies Aufladen des Elektrofahrrads beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin

 


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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