Das neue Statusverfahren 2025

Informationen:

Seminarnummer:
2025-555
Referent(en):
Dipl.-VwW. (FH) Jörg Romanowski
Kategorien:
Webinar
Aufzeichnung:
Mit Aufzeichnung. (Sie erhalten die Aufzeichnung des Webinars innerhalb von 7 Werktagen per E-Mail.)
Termine:
13.05.2025 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
12.05.2025 12:00 Uhr
Preis:
95,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinar-Veranstaltungen verwenden wir entweder ZOOM oder MS TEAMS. Einen Tag vor Webinar erhalten Sie per E-Mail den Teilnahmelink.
Die Unterlagen zum Webinar stehen Ihnen in Ihrem Kundenkonto sowie im Chat während des Webinars zur Verfügung.

Beschreibung

Es ist im Interesse aller, dass Freelancer nicht als Scheinselbständige tätig sind.

Wer will für die eigene GmbH nicht sicher gehen, dass die mitarbeitenden Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen nicht zu Unrecht SV-frei abgerechnet werden?
Das Statusverfahren bietet die Möglichkeit, zeitnah eine Entscheidung von der Clearingstelle der DRV zu beantragen, um zu klären, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Inzwischen nimmt die Clearingstelle sogar bei erst geplanten Vertragsverhältnissen im Rahmen einer Prognoseentscheidung Stellung.
Das Statusverfahren kann also tatsächlich eine gute Gelegenheit sein, um Scheinselbständigkeit auszuschließen.

 

Themenübersicht

I. Allgemeines zur Beschäftigung / Scheinselbständigkeit
1. Allgemeines zur SV-Pflicht
2. Typische Merkmale einer Beschäftigung

II. Optionales Statusverfahren
1. Wer ist zuständig?
2. Vorabüberlegung: Antragstellung oder Abwarten?
3. Was geschieht mit alten Statusbescheiden?
4. Was ist neu ab April 2022?
a) Prognoseentscheidungen
b) Gruppenfeststellung
c) Statusprüfung bei Dreiecksverhältnissen (Vermittler:innen -– Auftraggeber:innen -– Auftragnehmer:innen)
5. Problem der Vertretung durch den Steuerberater im Statusverfahren: Wer darf die Mandant:innen beim Statusverfahren vertreten?
6. Haftungsfragen: Muss die Steuerkanzlei die Mandanten auf das Statusverfahren hinweisen? Was könnte geschehen, wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird und die Mandanten die Steuerkanzlei haftbar machen wollen?

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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