Stiftungen in der aktuellen Beratungspraxis

Informationen:

Seminarnummer:
2025-572
Referent(en):
Dr. Jörg Alvermann, Dr. Oliver Cremers
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
27.03.2025 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
Anmeldeschluss:
26.03.2025 12:00 Uhr
Preis:
109,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Das Stiftungswesen mit seiner langen Tradition in Deutschland hat in den letzten Jahren noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Zum 01.07.2023 ist die lang erwartete Reform des Stiftungsrechts in Kraft getreten, zu der erste Praxiserfahrungen mit den Stiftungsbehörden vorliegen. Auch im Gemeinnützigkeitsrecht haben sich wesentliche Neuerungen ergeben, die wir in den Blick nehmen wollen: Erste Praxiserfahrungen und Verwaltungsanweisungen in Folge der Gemeinnützigkeitsrechtsreform durch das JStG 2020, das neue Zuwendungsempfängerregister zum 01.01.2024, die Änderung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für gemeinnützige Körperschaften durch das Wachstumschancengesetz 2024, gemeinnützigkeitsrechtliche Änderungen durch das JStG 2024, weitere offene Reformvorhaben und aktuelle Rechtsprechung. Das Webinar gibt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen und Beratungsfragen. 

 

Themenübersicht

I. Stiftungsrecht
1. Die Stiftungsrechtsreform im Überblick
2. Gründung und Satzungsgestaltung
3. Satzungsänderungen nach der Reform
4. Vermögensanlage und Kapitalerhaltung

II. Gemeinnützige Stiftungen
1. Aktuelle Gesetzesänderungen durch das JStG 2020, Wachstumschancengesetz und JStG 2024
2. Aktuelle Rechtsprechung
3. Steuerbegünstigte Zwecke und Satzungsgestaltung
4. Steuerliche Behandlung der Einnahmesphären
5. Spendenabzug
6. neues Zuwendungsempfängerregister seit 01.01.2024
7. Mittelverwendung
8. Rücklagenbildung


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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