Umsatzsteuer in der Baubranche

Informationen:

Seminarnummer:
2025-574
Referent(en):
Pia Brohl
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
08.05.2025 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Preis:
109,00 € inkl. USt.
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Umsatzsteuerrechtlich ist der Bereich des Baugewerbes ein risikobehaftetes Feld. Neben dem klassischen Baugewerbe sind von den umsatzsteuerrechtlichen Sonderregelungen im Baubereich auch viele andere Unternehmen, wie beispielsweise Anlagenbauer, betroffen.

Dieses Webinar zeigt Ihnen anhand vieler Einzelheiten, wie Fallstricke umgangen werden können und arbeitet die Besonderheiten heraus, die in der täglichen Praxis zu beachten sind. Wer denkt schon immer daran, dass auch beim Leistungsbezug für das private V+V-Objekt eine eingangsseitige Steuerschuld entstehen kann. Brisant ist hier auch stets der Einbehalt der Bauabzugsteuer.

 

Themenübersicht

I. Bauleistungen in der Umsatzsteuer
1. Rechtliche Grundlagen im nationalen und Unionsrecht
2. Definition des Bauleisters
3. Definition der Bauleistung

II. Steuerentstehung in der Umsatzsteuer
1. Zeitpunkt der Leistungserbringung
2. Abgrenzung von Teilleistung und Anzahlung
3. Sicherungseinbehalte und Entgeltminderungen
4. Schlussrechnung / Endrechnung

III. Steuereinbehalt durch die Bauabzugssteuer
1. Regelung der §§ 48 EStG
2. Besonderheiten bei Vermietung und Verpachtung
3. Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer

IV. Besonderheiten
1. Umlage von Baustrom, Bauwasser und Bauwesenversicherung
2. Grenzüberschreitende Bauleistungen
3. Photovoltaikanlagen
4. Gerüstbau
5. Bauträgertätigkeit


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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