Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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24.03.2025 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Der Formwechsel bietet die Möglichkeit, identitätswahrend die Rechtsform einer Gesellschaft zu ändern. Hier ist nur ein/e Rechtsträger:in beteiligt. Bei jeder Umwandlung müssen die Rechte der Gläubiger:innen, Arbeitnehmer:innen und Minderheitsgesellschafter:innen berücksichtigt werden. Bei einem bloßen Formwechsel ist die Schutzbedürftigkeit dieser Personen jedoch weitaus geringer als z.B. bei einer Spaltung oder Verschmelzung, weil der Rechtsträger lediglich seine Rechtsform ändert, jedoch identisch bleibt, es tritt noch nicht einmal eine Gesamtrechtsnachfolge ein.
Die steuerliche Behandlung des Formwechsels richtet sich dann nach den Grundsätzen der §§ 3 - 9 UmwStG. Die Anwendung dieser Regelungen unter Beachtung der Vorgaben des Umwandlungssteuererlasses und die letzten Gesetzesänderungen zeigen in der Praxis mehr und mehr Gefahren aber auch Beratungschancen auf. Der Entwurf des neuen UmwSt-Erlasses 2024 wurde durch die Finanzverwaltung schon veröffentlicht und zusätzlich hat der Gesetzgeber im JStG 2024 diverse wesentliche Gesetzesänderungen vorgesehen. Die neuen Inhalte und geplanten Gesetzesänderungen werden in der Veranstaltung berücksichtigt.
Der Formwechsel sollte mit größter Vorsicht bearbeitet werden, da hier der Fehlerteufel im Detail steckt. Droht doch bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze die Vollaufdeckung sämtlicher stiller Reserven im übertragenden Vermögen.
Viele Berater:innen treten in tückische und kaum erkennbare Umstrukturierungsfallen – mit teilweise ganz verheerenden steuerlichen Folgen für die Mandantinnen und Mandanten! Damit Ihnen das nicht passiert, werden im Rahmen dieser Veranstaltung die größten Fallen und Gefahrenherde aus der bisherigen praktischen Anwendung aufgezeigt und Möglichkeiten der Vermeidung im Rahmen der Beratung dargestellt. Dabei werden die Inhalte des Webinars an die jeweiligen aktuellen Entwicklungen aus der Praxis, Verwaltung und Rechtsprechung ständig angepasst.
Das Webinar eignet sich besonders für Teilnehmer:innen, die aktuell Umstrukturierungen beraten bzw. vorbereiten. Auch Teilnehmer:innen, die Ihre Kenntnisse im Umwandlungssteuerrecht ergänzen bzw. aktualisieren wollen, sollten diese Veranstaltung nutzen.
I. Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft – „Raus aus der GmbH“
1. Steuerliche Schlussbilanz – Definition und eigenständiges Bewertungswahlrecht
2. Wertansatzwahlrecht und Bewertungszwänge
3. Dividendenteil (fingierte Dividende), Kapitalertragsteuer, Übernahmeverlust
4. Behandlung der übergehenden Pensionsrückstellungen
5. Gewerbesteuerfalle fiktive Dividende
6. Gewerbesteuerliche Missbrauchsverhinderungsvorschrift § 18 Abs. 3 UmwStG