Digitale Betriebsprüfung - Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen

Informationen:

Seminarnummer:
2022-521
Referent(en):
Dr. Christian Kläne
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
04.10.2022 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Preis:
79,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Die Finanzbuchhaltung als Dreh- und Angelpunkt der Betriebsprüfung ist bereits seit vielen Jahren digital und wird von der Betriebsprüfung in digitaler Form angefordert und überprüft. Aber auch die Belege sind zunehmend digital, der klassische Pendelordner verliert an Bedeutung. Außerdem fordern die Finanzämter verstärkt Daten aus EDV-Systemen (z.B. ERP, WWS, DMS) der geprüften Unternehmen an, mit denen sich die Finanzbuchhaltung und Steuerberatung bisher wenig oder gar nicht beschäftigt haben. Betriebsprüfer/-innen greifen auch selbst auf diese Systeme zu, was zumindest bei kleineren Betrieben oft Unbehagen auslöst. Viele Softwarelösungen und digitale Helfer sind auf den Datenzugriff des Finanzamts nicht vorbereitet, was viel Konfliktpotenzial mit sich bringt.

– Rechtsgrundlagen der digitalen Betriebsprüfung
– Welche Daten interessieren das Finanzamt?
– Praktischer Ablauf
– Bedeutung einer Verfahrensdokumentation
– Grenzenloser Datenzugriff?
– Neue Prüfungsmethoden
– Rechte und Pflichten der Betriebsprüferin/des Betriebsprüfers
– Verzögerungsgeld, Zwangsmittel, Bußgelder
– Typische Konflikte und Lösungsmöglichkeiten

Dieses Webinar richtet sich an Berufsangehörige und qualifizierte Mitarbeiter/-innen.


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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