Energiepreispauschale & Co.

Informationen:

Seminarnummer:
2022-621-01
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Michael Seifert
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
22.08.2022 11:30 Uhr – 13:00 Uhr
Anmeldeschluss:
19.08.2022 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €

Beschreibung


Durch das am 12. Mai 2022 beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber die Gewährung einer Energiepreispauschale beschlossen.

Durch die Energiepreispauschale soll ein Ausgleich für die drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt werden, sofern erwerbsbedingte Wegekosten vorliegen.

Die Energiepreispauschale löst zahlreiche neue Fragen aus:

-        Wem wird die Energiepreispauschale gewährt?

-        Über welchen Durchführungsweg wird die Energiepreispauschale gewährt (Veranlagung/Vorauszahlungen/Arbeitgeber/in)?

-        Wie und wann wird die vom Arbeitgeber verauslagte Energiepreispauschale durch das Finanzamt refinanziert?

-        Wie wird die Energiepreispauschale bei der Einkommensteuer behandelt?

Auf diese und weitere Fragen gehen wir anhand zahlreicher Praxisbeispiele in diesem Webinar ein.

Ferner wird auf die weiteren durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingetretenen Änderungen mit deren Praxisfolgen hingewiesen.

 

Themenübersicht:

I. Gesetzgeberisches Ziel

II. Höhe der Energiepreispauschale

1. Energiepreispauschale 2022
2. Energiepreispauschale und Zeitanteiligkeit

III. Wer ist anspruchsberechtigt?

1. Aktiv tätige Arbeitnehmer/innen und Besteuerung nach Steuerklasse
2. Aktiv tätige Arbeitnehmer/innen und Lohnsteuerpauschalierung (geringfügig entlohnte Beschäftigungen)
3. Gewinneinkünfte
4. Besonderheit: Rentner/innen / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.


IV. Auszahlung der Energiepreispauschale

1. Festsetzung im Rahmen der Veranlagung
2. Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
3. Auszahlungen durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin


V. In welchen Fällen erhalten die Arbeitnehmer/innen die Energiepreispauschale über ihre Arbeitgeber/innen?

1. Abrechnung über Steuerklasse 1-5
2. Lohnsteuerpauschalierter Mini-Job


VI. Wie wird dem Arbeitgeber die Energiepreispauschale refinanziert?

1. Monatliche Lohnsteuer-Anmeldung
2. Quartalsanmeldung
3. Jahresanmeldung
4. Keine Lohnsteuer-Anmeldung


VII. Ertragsteuerliche Behandlung der Energiepreispauschale

1. Gewinneinkünfte
2. Arbeitnehmer/innen und Steuerklassenabrechnung
3. Arbeitnehmer/innen und Lohnsteuerpauschalierung


VIII. Besonderheiten / offene Fragen

1. Mini-Jobber/innen und neues Bescheinigungsverfahren
2. Großbuchstabe E
3. Pfändung der Energiepreispauschale
4. Energiepreisauszahlung ohne Arbeitslohn
5. Besonderheiten beim Auszahlungszeitpunkt bei Quartals- und Jahresanmeldungen
6. Energiepreispauschale und Bezug i.S.d. § 33a EStG


IX. Steuerentlastungsgesetz 2022 – weitere Änderungen

1. Erhöhung des Grundfreibetrags
2. Kinderbonus 2022
3. Gestaffelte Entfernungspauschale

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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