Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

Informationen:

Seminarnummer:
2024-658
Referent(en):
Dipl.-Finw. Wilfried Mannek
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
25.04.2024 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
Anmeldeschluss:
23.04.2024 12:00 Uhr
Preis:
89,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Verschiedene BFH-Urteile haben zu Reaktionen der Finanzverwaltung geführt, die in der Praxis relevant sind. Zudem sind aktuelle gesetzliche Änderungen zu beachten. Das Webinar bietet praxisorientierte Hinweise, welche Themen in der steuerlichen Beratung von besonderer Bedeutung sind und eine entsprechende Aufmerksamkeit erfordern.

 

Themenübersicht

I. Aktuelle Neuregelungen: Gesetzgeber: Vermächtnisse bei beschränkter Steuerpflicht

II. Ausgewählte Aspekte zur Verschonungsregelung
1. BFH-Entscheidung zum 90 % -Test
2. Antrag auf Optionsverschonung bei mehreren Einheiten
3. Folgeauswirkungen der BFH-Entscheidung bei mehreren Einheiten
4. Verwaltung zur Optionsfalle des BFH
5. Verwaltungsvermögen bei Logistikunternehmen
6. Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen trotz BFH

III. Bewertung des Grundvermögens
1. Wesentliche Neuregelungen ab 2023
2. Zwingende Qualifikation nach DAKKS

 IV. Erbschaft-/Schenkungsteuer
1. Aktuelles aus der Rechtsprechung
2. Pauschalabfindung für Scheidungsfolgekosten
3. Angemessenheit bei Mausoleum


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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